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Landvolk: Vierter Jahresbericht "Niedersächsischer Weg" vorgestellt
Die sechs Partner trafen sich auf dem Anwesen von Jakob von Richthofen – dem Rittergut Lenthe in der Region Hannover -, um am Beispiel eines mehrjährig gewachsenen Insektenwalls am Rande einer Ackerfläche zu zeigen, wofür der „Niedersächsische Weg“ steht: für sinnvoll praktizierten Natur- und Artenschutz, der landesweit von zahlreichen Bäuerinnen und Bauern unterstützt und auf verschiedene Weise angewendet wird. „An diesem Insektenwall ist zu sehen, dass hier nach drei Jahren noch mehr Pflanzenvielfalt als auf einer Blühfläche entstehen kann“, erläuterte Björn Rohloff von der Stiftung Kulturlandpflege eine Erkenntnis aus dem Projekt, das den „Beetlebanks“ im englischen Cornwall nachempfunden ist.
Die Wälle eignen sich zudem sehr gut für die so wichtige Biotopvernetzung. Hierzu erläuterte Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies: „Die Regeln für die Bilanzierung der Biotopvernetzung sind ein großer Kompromiss, der für alle Beteiligten nicht einfach war, aber wir sind hier einen Schritt weitergekommen. Jetzt müssen aber schnell geeignete, langfristige, zuverlässige und vor allem auch verständliche Förderinstrumente geschaffen werden. Wir sehen viele wegweisende Projekte im Niedersächsischen Weg und haben in vielen Regionen auch schon gute Strukturen für die Umsetzung geschaffen. Doch um beim Artenschutz landesweit noch mehr Erfolge zu erzielen, brauchen wir dringend flexibel einsetzbares Geld. Wir müssen Maßnahmen vor Ort anpassen können, um den Niedersächsischen Weg weiter sichtbar in die Fläche zu bringen. Dafür muss das Land jetzt die administrativen und finanziellen Voraussetzungen schaffen.“
Der „Niedersächsische Weg“ wurde 2020 von der niedersächsischen Landesregierung, dem Landesbauernverband, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sowie dem Nabu und dem BUND Niedersachsen unterzeichnet. Zu den bisherigen Erfolgen bei den Verabredungen zählen unter anderem Ausgleichszahlungen für Gewässerrandstreifen, der erweiterte Erschwernisausgleich für Ausgleichszahlungen etwa für den Wiesenvogelschutz, der Aufbau von nunmehr landesweit 28 Ökologischen Stationen mit dauerhaft gesicherter Finanzierung und die neue Förderrichtlinie Wiesenvogelschutz. (LPD 68/2024)
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