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Klimaschutz beschleunigen: Rechtliche Rahmenbedingungen verbessern
Im natürlichen Klimaschutz, besonders im Bereich des Moorklimaschutzes gibt es zahlreiche rechtliche Herausforderungen, die eine schnelle Umsetzung der erforderlichen Wiedervernässung behindern. Im Rahmen des vom Bund geförderten Projektes „MoKKa” (Moorklimaschutz durch Kapazitätsaufbau) – umgesetzt von der Michael Succow Stiftung, der Universität Greifswald und der Naturschutzstiftung Deutsche Ostsee – wurden nun in einem Rechtsgutachten Hindernisse im geltenden Recht identifiziert und Lösungsansätze zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen aufgezeigt. In einem Fachforum kommenden Mittwoch, 26. Juni, in Berlin werden die Inhalte und Empfehlungen des Gutachtens präsentiert und diskutiert. Die Veranstaltung wird von der Michael Succow Stiftung, Partner im Greifswald Moor Centrum, und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) organisiert. Für die Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Pressevertreter*innen sind ohne Anmeldung herzlich eingeladen.
Landökosysteme wie Moore, Auen und Wälder sind für den Klimaschutz unverzichtbar. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung setzt auf den Schutz und die Stärkung dieser Ökosysteme. Es legt hierfür zudem Ziele fest zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen Das Rechtsgutachten, erstellt von Prof. Dr. Sabine Schlacke (Universität Greifswald) und Prof. Dr. Michael Sauthoff (Honorarprofessor Universität Greifswald), enthält zahlreiche rechtspolitische Empfehlungen für die vereinfachte Umsetzung von Moorklimaschutz in Deutschland.
Das Gutachten empfiehlt unter anderem die Einführung von Entschädigungsregelungen für Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums in Landeswassergesetzen, um die Unsicherheiten bei den Beteiligten und Behörden zu reduzieren. Zur Beschleunigung der Flächenbereitstellung werden Änderungen im Flurbereinigungsgesetz vorgeschlagen. Laut Gutachten würde eine Klarstellung, dass es sich bei Wiedervernässungsprojekten um privatnützige Vorhaben handelt, die Verfahrensdauer verkürzen und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigen.
Außerdem sollten klarere Regeln für die Planfeststellung festgelegt und Wiedervernässungsprojekte ins sog. “überragende öffentliche Interesse” gestellt werden, sodass sich daraus rechtliche Konsequenzen im Abwägungsprozess ergeben. Dies würde ebenso die Planung und Genehmigung vereinfachen. Weiterhin sollte dem Gutachten zufolge die Wiedervernässung von Mooren in die Raumordnung und Bauleitplanung integriert werden. Länder und Kommunen sollten demnach gezielt Moorflächen ausweisen und in ihre Planungen einbeziehen, um Wiedervernässungsprojekte zu erleichtern und zu fördern.
„Wenn wir mehr natürlichen Klimaschutz durch Moorwiedervernässung erreichen wollen, bedarf es Änderungen des geltenden Rechts: So könnte eine Beschleunigung durch eine rechtliche Priorisierung von Wiedervernässungsvorhaben erreicht werden; auch eine räumliche Steuerung würde zu mehr Rechtssicherheit und Vereinfachung der komplexen Verfahren führen“, so Prof. Schlacke.
„Moorklimaschutz muss als Schlüsselmaßnahme im Natürlichen Klimaschutz schnell in die Fläche kommen. Dazu müssen wir rechtliche und bürokratische Hürden abbauen, um die Umsetzer bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Das Gutachten liefert konkrete Ansätze, jetzt entschlossen zu handeln, den Moorschutz politisch zu stärken und zu beschleunigen“, so Jan Peters, Geschäftsführer der Succow Stiftung.
„Wir brauchen einen Booster für die Wiedervernässung von Mooren, damit ein solcher naturbasierter Klimaschutz ein starker Hebel gegen die Klimakrise wird. Auf den von der DBU betreuten Flächen des Nationalen Naturerbes erleben wir, eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und schnellere Genehmigungsverfahren sind der Schlüssel für eine Beschleunigung. Das Gutachten macht dazu Vorschläge“, so DBU-Generalsekretär Alexander Bonde.
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