Kleine Anfrage: Dokumentationspflicht beim Mindestlohn

Der Bundestag befasst sich mit dem Wegfall der Dokumentationspflichten im Mindestlohngesetz.

Bundestag befasst sich mit Wegfall der Dokumentationspflichten im Mindestlohngesetz. Bild: GABOT.

Anzeige

Der Wegfall der Dokumentationspflichten im Mindestlohngesetz würde die Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erheblich erschweren. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Der Nachweis, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wurde, könne dann nur durch Befragung der Arbeitnehmer geführt werden. Jedoch lasse das Erinnerungsvermögen nach, je mehr Zeit verstrichen sei, so dass Verstöße für Zeiträume in der Vergangenheit schwierig zu beweisen seien. Bei Wegfall der Aufzeichnungspflicht würde auch die Prüfung der Zahlung von Sozialbeiträgen schwieriger, da sich deren Höhe nach dem geschuldeten und nicht nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgeld richtet. Somit würde im Ermittlungsverfahren ein wichtiges urkundliches Beweismittel fehlen, betont die Regierung. (hib/CHE)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.