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Kein Lebaycid zur Kirschfruchtfliegenbekämpfung
"Lebaycid" mit dem Wirkstoff Fenthion wird nicht mehr zur Kirschfruchtfliegenbekämpfung zur Verfügung stehen, teilt die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) in Braunschweig mit.Ein Antrag auf Genehmigung von Lebaycid wegen "Gefahr im Verzuge" wies die BBA als unbegründet ab. Zugelassene Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Dimethoat sind eine wirksame Alternative gegen die Kirschfruchtfliege, sie können jedoch nur als Zwischenlösung betrachtet werden, heißt es in einer Pressemitteilung der BBA. Die BBA empfiehlt daher dringend, schnellstmöglich andere Mittel auf Tauglichkeit zu prüfen und zur Zulassung zu bringen. Erste erfolgversprechende Ansätze sind bekannt.
Lebaycid war früher das am häufigsten eingesetzte Mittel zur Kirschfruchtfliegenbekämpfung in Deutschland. Vor allem wegen unvertretbarer Auswirkungen auf den Naturhaushalt wurde im Jahre 1998 keine erneute Zulassung erteilt. Auch die Bewertung des Wirkstoffes Fenthion im EU-Gemeinschaftsverfahren kam zu dem Ergebnis, dass eine ganzflächige Anwendung im Kirschenanbau unvertretbar sei.
Nach einer Entscheidung der EU-Kommission im März zur Höchstmengenfestsetzung für Dimethoat in Kirschen war klar, dass dieser Wirkstoff weiterhin mit der in Deutschland festgelegten Wartezeit zur Anwendung in Kirschen zur Verfügung steht. Darüber hinaus belegen die der BBA auch aus neuerer Zeit vorliegenden Daten die hinreichende und durchaus mit Lebaycid vergleichbare Wirksamkeit der zur Anwendung gegen die Kirschfruchtfliege zugelassenen dimethoat-haltigen Pflanzenschutzmittel. Zu diesem Ergebnis kam auch ein im November 2001 durch die BBA ausgerichtetes Expertenkolloquium (GABOT berichtete).
In Österreich und der Schweiz stützt sich die Kirschfruchtfliegenbekämpfung ausschließlich auf Dimethoat. Die Wirkung wird als sehr gut beschrieben, die Befallstoleranz (weniger als 2 %) kann eingehalten werden. Exporte werden nicht beanstandet.
Ein Nachteil der im Vergleich zu "Lebaycid" längeren Wartezeit ist nicht zu leugnen, weil im Kirschenanbau der Erntetermin nicht immer genau absehbar ist. Dieses Problem ist jedoch durch eine entsprechende Beratung hinsichtlich des Behandlungstermins überwindbar. Beispiele aus der Schweiz und Österreich, aber auch aus Bayern und Sachsen, belegen dies. Falls auf Grund des Witterungsverlaufs die Wartezeit nicht einhaltbar ist, sollte eine Vermarktung der Kirschen nur nach einer chemischen Analyse erfolgen, um das Einhalten der Höchstmenge zu gewährleisten. Die BBA hat dem amtlichen Pflanzenschutzdienst empfohlen, den Anbauern den Zugang zu solchen Untersuchungen zu erleichtern. (BBA)
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