IVA: Behördliches Kompetenzgerangel schadet der Landwirtschaft

IVA kritisiert Vorstoß des Umweltministeriums zur Änderung der Zulassungsregeln für Pflanzenschutzmittel.

Behördliches Kompetenzgerangel schadet der Landwirtschaft. Bild: GABOT.

Anzeige

Der unabgestimmte Vorstoß des Bundes­umweltministeriums zum Glyphosat-Ausstieg durch Änderungen der Pflanzenschutz­mittel-Zulassung ist nach Auffassung des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) ein weiterer Beleg dafür, dass im deutschen Zulassungssystem tiefgreifende Reformen nötig sind. Ministerien und Behörden planen unkoordiniert nebeneinander her, während weiterhin rund 500 Anträge für neue Pflanzenschutzmittel auf Bearbeitung warten.

„Die Europäische Kommission hatte 2016 erhebliche Ineffizienzen im deutschen Zulassungssystem aufgedeckt und der Bundesregierung aufgegeben, diese abzu­stellen. Der Vorstoß von Ministerin Svenja Schulze geht nun genau in die andere Richtung. Er wird eher zu mehr Kompetenzgerangel zwischen den Behörden führen, die Abstimmungsprozesse weiter erschweren und im Ergebnis ein bereits ineffizientes System noch teurer und langsamer machen. Für die Hersteller wächst die Planungsunsicherheit, während sich die Nachteile deutscher Landwirte gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern vergrößern“, kommentiert IVA-Hauptgeschäftsführer Dr. Dietrich Pradt.

Der IVA hält insbesondere das vorgebrachte Argument, Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat als die wesentliche Bedrohung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft anzusehen, für wissenschaftlich nicht haltbar. Dass durch Unkrautbekämpfung Nahrungsquellen für Insekten verloren gehen, ist unbestreitbar - dies ist jedoch keine Besonderheit von Herbiziden: Auch der ökologisch wirtschaftende Landwirt bekämpft Unkräuter als unerwünschte Nahrungskonkurrenz seiner Kulturpflanzen durch mechanische Maßnahmen wie den Pflug. „Wollte man der Logik des Umweltministeriums folgen, müsste auch der Öko-Landwirt für jede mechanische Unkrautbekämpfung einen Ausgleich schaffen“, erläutert Pradt.

Die Ankündigung des Umweltbundesamts (UBA), sein Einvernehmen im Zulassungs­verfahren künftig an Bedingungen zu knüpfen, ist nach Einschätzung des IVA rechtlich nicht zulässig. „Wir brauchen hier Klarheit und Planbarkeit. Es kann in niemandes Interesse sein, dass über Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln nicht mehr die Behörden, sondern nur noch die Verwaltungsgerichte entscheiden“, so Pradt. Erst unlängst hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig im Sinne eines Antragstellers geurteilt, dem die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels nicht erteilt wurde, weil das UBA sein Einvernehmen rechtswidrig verweigert hatte (VG Braunschweig, Az 9 A 44/16). (Quelle: Industrieverband Agrar e. V.)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.