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IHK-Nord: EU-Wasserrahmenrichtlinie hemmt Wirtschaft
Zentrale Forderung ist insbesondere der bessere Ausgleich ökonomischer und ökologischer Belange. „Ausnahmeregelungen und Abweichungen sowie die Anerkennung von Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen müssen in die Wasserrahmenrichtlinie aufgenommen werden“, fordert Friederike C. Kühn, Vorsitzende der IHK Nord. Diese seien - in der aktuellen Form der Wasserrahmenrichtlinie –nur in sehr engen Grenzen möglich.
Um die Investitionsentscheidungen von Unternehmen zu sichern, sei zudem eine Regelung des Bestandsschutzes von herausragender Bedeutung. Gerade für den Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen sei darüber hinaus die Einführung einer Bagatellgrenze sinnvoll. Diese würde es ermöglichen, auch geringfügige Verschlechterungen, die sich aus wirtschaftlicher Nutzung von Gewässernergeben können, mit der Wasserrahmenrichtlinie in Einklang zu bringen. „Aufgrund des auch von der Rechtsprechung streng ausgelegten Verschlechterungsverbots sind auch nur vorübergehende Verschlechterungen grundsätzlich unzulässig“ führt Kühn weiter aus.
Fundament der Stellungnahme der IHK Nord ist dabei ein in Auftrag gegebenes Gutachten zu den Auswirkungen der Wasserrahmenrichtlinie auf die norddeutsche Wirtschaft. Demnach verzögere die Wasserrahmenrichtlinie einzelbetriebliche Vorhaben um mehr als ein Jahr bei Mehrkosten um 15 bis 20%, bei öffentlichen Infrastrukturvorhaben ergeben sich laut der Expertise sogar Mehrkosten in Millionenhöhe bei einer Zeitverzögerung von 1 bis 2 Jahren.
„Die Ergebnisse der Expertise haben eindeutig gezeigt, dass die derzeit gültige EU-Wasserrahmenrichtlinie die Dynamik der norddeutschen Wirtschaft hemmt und sich negativ auf den gesamten Wirtschaftsstandort Norddeutschland auswirkt - insbesondere auf die Planung und Durchführung zentraler Infrastrukturprojekte, aber auch auf wichtige Branchen wie die Hafenwirtschaft oder die Schiffbauindustrie. Es ist daher besonders wichtig, die Interessen der norddeutschen Wirtschaft im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie bereits zu einem frühen Zeitpunkt gegenüber der EU-Kommission einzubringen“, so Kühn abschließend. (IHK Nord)
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