HDE: Orientierung am deutschen Lieferkettengesetz gefordert

Der HDE fordert beim EU-Lieferkettengesetz mehr Orientierung am deutschen Gesetz.

HDE fordert mehr Orientierung am deutschen Lieferkettengesetz. Bild: HDE.

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Anlässlich der gestrigen Abstimmung des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments für den aktuellen
Kompromisstext zum EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainabilitiy Due Diligence Directive) warnt der
Handelsverband Deutschland (HDE) vor einer Überforderung des Mittelstandes durch die vorgesehene
Lieferkettenregulierung. Der Kompromiss schafft laut Verband einen spürbaren Wettbewerbsnachteil für
deutsche und europäische Unternehmen gegenüber Unternehmen aus Drittländern.

„Die Chance eines europäischen Lieferkettengesetzes lag darin, gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem
europäischen Binnenmarkt zu schaffen. Doch die geplanten Regulierungen gehen auf Kosten deutscher und
europäischer Unternehmen, ganz besonders kleiner Unternehmen", so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin
Europapolitik und Nachhaltigkeit. Der HDE habe sich in der Diskussion über eine Lieferkettenregulierung stets
für eine einheitliche Lösung auf EU-Ebene eingesetzt, um einen Flickenteppich aus 27 einzelnen Regelungen
abzuwenden. „Nun aber sollen Unternehmen durch das EU-Lieferkettengesetz weiteren Vorgaben ausgesetzt
werden, die weit über die Anforderungen des in Deutschland geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
hinausgehen", so Gerstein weiter. Kritisch zu bewerten seien im Kompromisstext vor allem die niedrigen
Schwellenwerte im Anwendungsbereich. „Da Unternehmen bereits ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in
den Anwendungsbereich fallen sollen, belastet und überfordert das EU-Lieferkettengesetz insbesondere
kleine und mittlere Unternehmen", betont Gerstein. Für kleine und mittlere Unternehmen seien die
umfangreichen Berichtspflichten eine immense bürokratische und finanzielle Belastung.

Der HDE warnt daher vor den Auswirkungen der geplanten Ausweitung des Anwendungsbereiches. Fallen
kleinere und mittlere Unternehmen selbst in den Anwendungsbereich der Richtlinie, müssten sie alle sich aus
der Richtlinie ergebenden Sorgfaltspflichten direkt erfüllen und hierfür gegebenenfalls gesonderte Ressourcen
bereitstellen. „Die vorgesehene zivilrechtliche Haftung erhöht zudem die Gefahr, dass Unternehmen durch die
Beschäftigung mit anhängigen Klagen einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand ausgesetzt
werden. Noch dazu entsteht ein unberechenbares Haftungsrisiko", so Gerstein.

Mit Blick auf die Anfang Juni bevorstehende Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments muss aus
Sicht des HDE die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen im globalen Kontext und die Entlastung
der Unternehmen von zusätzlicher Bürokratie wieder in den Fokus gerückt werden. „Das europäische
Lieferkettengesetz sollte sich am deutschen Lieferkettengesetz und dessen Anwendungsbereich orientieren.
Wichtig ist eine maximale Harmonisierung, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen", so Gerstein.
Die zusätzliche zivilrechtliche Haftung müsse gestrichen werden. „Händlerinnen und Händler sollten in ihren
Bemühungen um nachhaltige Lieferketten unterstützt und nicht zusätzlich belastet werden", so Gerstein
weiter. (PdH)

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