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HDE: Entwurf für Verpackungsgesetz nachbessern
Mit Blick auf die Anhörung zum Verpackungsgesetz im Bundesumweltministerium zeigt sich der Handel insgesamt zufrieden, dass nun der Grundstein für den Aufbau einer Zentralen Stelle gelegt wird. Es bedarf jedoch einiger Nachbesserungen am aktuellen Gesetzentwurf ein. „Insgesamt ist der Entwurf ein wichtiger Schritt in Richtung sicherer und effizienter Erfassung und Verwertung aller Verpackungen. Insbesondere der angestrebte Aufbau einer Zentralen Stelle ist für die Funktionsfähigkeit des Recyclingsystems unverzichtbar“, so HDE-Geschäftsführer Kai Falk. Bedauerlich sei, dass das ursprünglich angestrebte Wertstoffgesetz mit Quoten für stoffgleiche Nichtverpackungen sich nicht habe durchsetzen können.
Nachbesserungsbedarf sieht der HDE bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Pflicht des Handels zur Kennzeichnung von Ein- und Mehrwegflaschen in den Geschäften. „Getränkeindustrie und Handel haben sich bereits vor einiger Zeit freiwillig zu einer Einwegpfand-Kennzeichnung direkt auf dem Etikett verpflichtet. Eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht ist deshalb unnötig“, so Falk weiter. Für die Kunden sei die Kennzeichnung auf der Flasche ohnehin eindeutiger als Schilder an den Regalen. Außerdem entstünden den Händlern durch die Regalkennzeichnung zusätzliche Kosten, die keinen entsprechenden Nutzen brächten. Darüber hinaus fordert der HDE, die Begrifflichkeiten klarer zu gestalten. Die Definition Umverpackung müsse gestrichen werden, da sonst Missverständnisse und Ungerechtigkeiten vorprogrammiert seien. Umverpackungen sind Verpackungen, die der Kunde normalerweise im Geschäft lassen soll. Wenn Kunden jedoch diese Verpackungen mitnehmen, so gelangt diese in die Gelbe Tonne, ohne dass für die Entsorgung eine Lizenzgebühr bezahlt wurde. Deshalb sollten hier in Zukunft eindeutigere Definitionen gelten. (PdH)
Die HDE-Stellungnahme zum Thema finden Sie unter: http://bit.ly/2bWKZPN
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