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HDE: Begrüßt ausgewogene Verbraucherrechterichtlinie
"Die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht ist grundsätzlich gelungen", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag am letzten Freitag. "So sorgt die nunmehr eingeführte zeitliche Begrenzung des Widerrufsrechts für mehr Rechtssicherheit bei den Unternehmen."
Der Umsetzungsspielraum beim deutschen Gesetzgeber war insgesamt gering, da die Verbraucherrechterichtlinie einen Vollharmonisierungsansatz mit nur wenigen Öffnungsklauseln vorsieht. Der HDE hatte sich daher schon im Rahmen der Richtlinie für noch weitreichendere Vereinheitlichungen ausgesprochen. Genth: "Für den Handel bedeuten einheitliche europäische Regelungen in der Regel weniger Bürokratie und Kosten, da beim grenzüberschreitenden Handel nicht auf 27 verschiedene Rechtsordnungen eingegangen werden muss."
Das neue Gesetz bringt jedoch auch ein paar Probleme mit sich. So treffen die Unternehmen in Zukunft eine Vielzahl von zusätzlichen Informationspflichten. "Viele Informationen, die nunmehr beim Vertragsschluss angegeben werden müssen, nützen dem Verbraucher gar nichts bzw. verwirren ihn eher", kritisiert Genth. Da auch die Verbraucherorganisationen sich hinsichtlich der Vielzahl der Verbraucherinformationen für eine Begrenzung aussprechen, ist nunmehr nochmals der Gesetzgeber aufgefordert, die Informationsüberflutung zu beenden. (HDE)
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