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HDE: Abmahnmissbrauch wirkungsvoll bekämpfen
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht in der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken ausschließlich Änderungen mit erheblichen Belastungen für den Einzelhandel. "Um den Missbrauch von Abmahnungen wirkungsvoll zu bekämpfen, müssen die Voraussetzungen für Abmahnungen verschärft werden. Eine Aufweichung der Regelungen zu Gunsten der Verbraucherverbände ist kontraproduktiv", so HDE-Experte Peter Schröder. Der Bundesrat will die von der Regierung geplanten Regeln zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs nach dem Lauterkeitsrecht im Interesse der Verbraucherverbände verändern. So soll die unter bestimmten Voraussetzungen geplante Streitwertbegrenzung auf 1.000 Euro für Verbraucherschutzorganisationen nicht gelten, weil dies angeblich die praktische Arbeit dieser Organisationen beeinträchtigen könnte. Schröder: "Insgesamt geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zwar in die richtige Richtung, lässt aber auch schon ohne die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen noch zu viele Schlupflöcher für den Abmahnmissbrauch offen." Es sei nicht einzusehen, warum Verbraucherverbände weiter kleinen Einzelhändlern unverhältnismäßig hohe Gebühren für Kleinst- und Bagatellverstöße in Rechnung stellen können sollen, auch wenn in der Praxis Verbraucher gar nicht belastet wurden. "Die Abmahnerei mit dem Ziel, Gebühren zu erzielen, muss grundsätzlich unterbunden werden", so Schröder.
Kritisch bewertet der HDE auch den Vorschlag, dass bei Verstößen abgeschöpfte Gewinne nicht mehr dem Bundeshaushalt zu Gute kommen sollen. Der Bundesrat fordert stattdessen, die Mittel direkt zur Finanzierung der Verbraucherarbeit zu verwenden. "Eine solche Regelung ist unnötig, denn alle Verbraucher profitieren, wenn die Gelder wie bisher dem Bundeshaushalt zugeführt werden. Nur bei der Finanzierung der Verbraucherorganisationen über den Bundeshaushalt ist das auch sauber demokratisch legitimiert", so Schröder weiter. (PdH)
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