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Hauterkrankungen im Garten- und Landschaftsbau
Die Haut ist das größte Organ des Menschen, das darüber hinaus den vielfältigsten Einflüssen aus Umwelt und Arbeitswelt ausgesetzt ist.Bei Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau sind die Mitarbeiter häufig beruflichen Einflüssen ausgesetzt, die sich auf ihre Haut auswirken.
Im Laufe der Jahre hat es sich herausgestellt, daß Hauterkrankungen von Arbeitnehmern durch verschiedenste Stoffe oder Arbeitsverfahren, ja sogar durch persönliche Schutzausrüstung ausgelöst werden können. Die aufgrund dieser Zusammenhänge eingeführte Berufskrankheit Nr. 5101: "Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können" ist die derzeit am häufigsten angezeigte Berufskrankheit in Deutschland. Überwiegend sind hier die Hände betroffen, da hier der häufigste Kontakt zu Arbeitsstoffen und Materialien besteht.
Diese Erkrankungen können bei den verschiedensten Berufen und Tätigkeiten auftreten. Dabei werden diese Erkrankungen in der Regel durch die äußere Einwirkung schädigender Flüssigkeiten, fester Stoffe, Stäube, Dämpfe u. a. hervorgerufen. Dabei sind vorwiegend die den schädigenden Faktoren ausgesetzten Körperstellen betroffen. Medizinisch gesehen gehören dabei zum Hautorgan drei Schichten: Die Oberhaut (Epidermis), die Lederhaut (Dermis) und das Unterhautfettgewebe (Subkutis). Häufig entstehen Hauterkrankungen erst durch das Zusammenwirken verschiedener Einflüsse, auch durch Anwendung unzweckmäßiger Hautreinigungsmittel (Terpentin, Universal-Verdünnung etc.) und durch mangelnden Hautschutz oder mangelnde Hautpflege. Berufliche Erkrankungen im Bereich der Haut charakterisieren sich dadurch, daß bei Wegfall der Exposition an Wochenenden oder in Urlaubszeiten eine Besserung oder Abheilung erfolgt. Nach Wiederaufnahme der Tätigkeit ist dann aber auch schnell wieder eine Verschlechterung zu beobachten.
Die in solchen Fällen festzustellenden Hautschäden treten zum einen als subtoxisch-kumulative Ekzeme auf, wobei hier fakultativ hautschädigende Stoffe die Haut angreifen und zu einer Reaktion in Form von Entzündungen o. ä. führen. Zum anderen wird eine Hautreaktion als allergisches Kontaktekzem festgestellt. Dabei erfolgt der Hautschaden als Folge einer spezifischen immunologischen Reaktion des Organismus aufgrund des wiederholten Kontaktes zu von außen einwirkenden Stoffen. Dabei kann eine allergische Reaktion sofort oder sehr kurz nach dem Kontakt zum allergenen Stoff auftreten, aber auch um Tage verzögert, so daß hier oft der Zusammenhang zu bestimmten Stoffen und Tätigkeiten sehr schwer herzustellen ist.
Gefahrenbereiche im Garten- und Landschaftsbau
Für den Bereich des Garten- und Landschaftsbaues sind verschiedene Hautgefahren denkbar. Bei den verwendeten Arbeitsstoffen ist vorrangig eine Gefahr beim Umgang mit Zement durch den Anteil an Kaliumdichromat oder Zementmörtel, Frischbeton oder mineralischen Klebern denkbar, da hier bis vor kurzer Zeit noch ein nennenswerter Anteil an 6-wertigem Chromat enthalten war, was nachweislich zu Hautschädigungen führen kann (Zementkrätze, Maurerkrätze). Auf Betreiben der Berufsgenossenschaften ist aber die Verwendung von Chromaten in Zement seit kurzem durch einen freiwilligen Entschluß der Hersteller sehr stark reduziert bzw. ganz eingestellt worden. Es sollte also seitens der Unternehmer im Garten- und Landschaftsbau auf die Verarbeitung von chromatarmem Zement geachtet werden. Chromate werden auch in der Ledergerbung verwendet. Insofern ist auch hier eine Gefahr denkbar, wenn Schutzhandschuhe aus chromatgegerbtem Leder benutzt werden. Dies ist oft bei "Billigprodukten" aus Fernost noch der Fall. Leder aus hiesiger Produktion werden mittlerweile ohne Chromate gegerbt. Viele weitere Stoffe und Produkte, auch natürlicher Art (Naturlatex, Mehle, Tierhaare, Pflanzenbestandteile etc.), sind zur Auslösung einer Hauterkrankung denkbar. Bei Gärtnern ist durch Kontakt zu bestimmten Pflanzen oder auch Pflanzenschutzmitteln eine Hautreaktion im Sinne der Berufskrankheit denkbar. Weiterhin sind u. a. Holzschutzmittel, Düngemittel, Kunstharze oder Farben als Auslöser dieser Erkrankung bekannt. Hier spielt aber aufgrund der allergenen Komponente auch die Empfindlichkeit einer jeden Einzelperson eine Rolle. Nicht jeder ist bestimmten Stoffen gegenüber gleich empfindlich und reagiert mit bestimmten Symptomen. Außerdem ist immer noch die Häufigkeit des Kontaktes mit Arbeitsstoffen zu berücksichtigen. Im Garten- und Landschaftsbau sind nicht so häufig Tätigkeiten anzutreffen, bei denen über längere Zeiträume mit hautschädigenden Stoffen und Materialien umgegangen wird.
Ein weiterer Problembereich sind Feuchtarbeiten, die einen erheblichen Teil (mehr als zwei Stunden je Arbeitstag) der Arbeitszeit einnehmen und bei denen nicht auf persönliche Schutzausrüstung zurückgegriffen werden kann. Hier kann auch das Tragen von feuchtigkeitsdichten Handschuhen mit Feuchtestau im Innern eine Rolle spielen oder die Notwendigkeit, sich mehr als etwa 20mal am Tag die Hände zu waschen. Bei diesen Fällen wird die Haut durch Wasser oder andere an sich ungefährliche Flüssigkeiten so stark beansprucht, das sie mit heftigen Reaktionen antwortet.
Entschädigungsvorraussetzungen
Wenn ein Beschäftigter nun eine Hauterkrankung aufgrund einer beruflichen Exposition davonträgt, so müssen bezüglich einer Entschädigung diverse Kriterien erfüllt sein. Zum einen muß diese Hauterkrankung schwer oder, alternativ dazu, wiederholt rückfällig sein. Die Schwere einer Erkrankung definiert der medizinische Gutachter aufgrund des klinischen Bildes, der Ausdehnung und des Verlaufes in bezug auf die Dauer sowie die Ausprägung der beruflich verursachten Erkrankung. Wiederholt rückfällig ist eine Hauterkrankung, wenn sie nach der Ersterkrankung noch mindestens zwei Rückfälle aufweist. Darüber hinaus muß die Erkrankung zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit geführt haben. Im Falle der Hauterkrankungen gibt es aber ein Sonderverfahren. Bei Erkrankungen, die zwar medizinisch die Anforderungen erfüllen, muß es nicht unbedingt notwendig sein, die Tätigkeit aufzugeben. Es kann durchaus möglich sein, einer solchen Hauterkrankung durch entsprechende arbeitstechnische Maßnahmen und Hautschutzvorkehrungen so entgegenzuwirken, daß der Arbeitsplatz erhalten werden kann. In solchen Fällen muß die zuständige Berufsgenossenschaft aber zum Schutz des Betroffenen durch hautärztliche Beobachtung, arbeitstechnische Beratung und zur Verfügung stellen von Schutzausrüstung und Hautschutzpräparaten sicherstellen, daß die Erkrankung nicht wieder auftritt. Dieses sog. Hautarztverfahren stellt einerseits sicher, daß sowohl der Erkrankte weiterhin seine Arbeit ausüben kann, als auch die Zahlung einer teuren Rente vermieden oder zumindest zeitlich hinausgezögert wird. Wenn ein Wiederauftreten nicht langfristig verhindert werden kann, muß dann aber zum Anspruch auf eine Rente die Tätigkeit endgültig aufgegeben werden.
Hautschutz
Die hier vorgestellten schädigenden Einwirkungen von Arbeitsstoffen, Wasser oder anderen Substanzen können durch den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung, insbesondere Schutzhandschuhen, und der konsequenten Anwendung von Hautschutzpräparaten vermieden werden. Der Hautschutz ist dabei eine oft nicht bekannte oder unterschätzte Möglichkeit der Prävention. Dabei handelt es sich um eine aufeinander aufbauende Folge von Schutzmaßnahmen in Form von Hautschutz-, Hautreingungs- und Hautpflegepräparaten. Dabei wird zuerst im Vorfeld der Tätigkeit ein auf die jeweilige Gefährdung abgestimmtes Hautschutzpräparat aufgetragen. Die in Frage kommenden Schadstoffe können grob in wasserlösliche und fettlösliche Stoffe unterschieden werden. Somit wird mit der Auswahl des Schutzpräparates auf die Eigenschaft des Schadstoffes eingegangen. Im übrigen ist natürlich der Sonnenschutz auch eine Schutzmaßnahme gegen Hautschäden, da hier die UV-Strahlung auf die Haut vermindert wird. Nach Abschluß des Umganges mit einem hautschädlichen Stoff wird dann ein auf diesen Schadstoff und auch auf die Hauteigenschaften abgestimmtes, schonendes Reinigungsmittel eingesetzt. Nach der Reinigung erfolgt abschließend die Hautpflege durch ein in aller Regel rückfettendes Pflegemittel. Dabei wird versucht, den Säureschutzmantel der Haut wiederherzustellen.
Hautschutzplan
Dieses Hautschutzsystem ist sehr einfach im Betrieb umzusetzen. Wichtig ist dabei das Bestimmen der einzelnen Präparate, das Beschaffen und zur Verfügung stellen im Betrieb (Sozialraum, Bauwagen o. ä.) und die Information der Mitarbeiter über die Vorteile dieser Maßnahmen. Dabei hilft ein Hautschutzplan. Hier sind alle potentiell gefährdenden Tätigkeiten und die jeweiligen Präparate aufgeführt, so daß von jedem Mitarbeiter schnell das richtige herausgesucht werden kann. Beim Baustellenbetrieb kann für jede Kolonne ein eigenes Programm je nach den Tätigkeiten aufgestellt werden und mit in das Fahrzeug oder den Bauwagen gegeben werden.
Handschuhe
Der Einsatz von Schutzhandschuhen muß genauso sorgfältig betrieben werden wie der gerade beschriebene Hautschutz . Dies beginnt bei der Anschaffung der Handschuhe. Es gibt keine Universalhandschuhe, die für jede Arbeit geeignet sind. Der Schutz vor mechanischen Verletzungen der Haut ist oft nur mit anderen Schutzhandschuhen sicherzustellen als der Schutz vor hautschädlichen Stoffen. Dabei wiederum muß je nach Eigenschaft des Stoffes darauf geachtet werden, welcher Handschuh aus welchem Material wie lange diesem Stoff standhält. Das heißt, man ist auf die Angaben sowohl des Stoffherstellers als auch des Handschuhherstellers angewiesen, um die richtige Auswahl zu treffen. In diesem Bereich sind jedoch die Handschuhhersteller mittlerweile auch in der Lage über Handschuhpläne, ähnlich der vorgestellten Hautschutzpläne, den richtigen Handschuh für die jeweiligen Tätigkeiten zu ermitteln. Als Ersatz für die genannten Lederhandschuhe haben sich inzwischen getauchte Baumwolltrikothandschuhe herauskristallisiert. Diese bieten neben der Tatsache, daß sie ohne Chromate und andere Gefahrstoffe hergestellt sind, noch einen höheren Tragekomfort bei Feuchtarbeit und eine bessere Formbeständigkeit und damit bessere Passform über die gesamte Standzeit. Diese Standzeit ist zudem wesentlich höher (etwa Faktor 3), so daß sich der etwas höhere Preis dieser Handschuhe allemal amortisiert.
Diese Beschreibung des Themas Hauterkrankungen und ihre Vermeidung zeigen, daß es wieder einmal u.a. an der gewissenhaften Arbeitsvorbereitung liegt, inwieweit solche Probleme auftreten. Wenn dennoch Probleme mit der Haut festgestellt werden, sollte ein Hautarzt um Rat gefragt bzw. der Betriebsarzt eingeschaltet werden, um den Arbeitsplatz zu überprüfen. Darüber hinaus stehen die Berater der Gartenbau-Berufsgenossenschft mit Informationen zu diesem Thema zur Verfügung.

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