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Haushalt 2027: Agraretat bleibt nahezu unverändert
Im Einzelplan 10 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300) sind Ausgaben von rund 6,97 Mrd. Euro vorgesehen. Das sind rund 19,6 Mio. Euro weniger als 2026 (6,99 Mrd. Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen - also Ausgaben, die erst in künftigen Haushaltsjahren wirksam werden - belaufen sich auf rund 879,1 Mio. Euro.
Im Einzelplan sind außerdem pauschale Einsparvorgaben - sogenannte globale Minderausgaben, die nicht vorab einzelnen Haushaltstiteln zugeordnet sind - von insgesamt rund 182,6 Mio. Euro veranschlagt (2026: 154,7 Mio. Euro). Davon entfallen 140,55 Mio. Euro auf den Konsolidierungsbeitrag. Neu hinzu kommt eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen in Höhe von 42 Mio. Euro.
Mehr als 60% der Ausgaben entfallen auf die landwirtschaftliche Sozialpolitik. Dafür sind rund 4,30 Mrd. Euro vorgesehen, nach 4,17 Mrd. Euro 2026. Die Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte steigen von 2,42 Mrd. Euro auf 2,47 Mrd. Euro. Für die Krankenversicherung der Landwirte sind 1,71 Mrd. Euro eingeplant (2026: 1,59 Mrd. Euro). Die Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung sinken dagegen von 120 Mio. Euro auf 90 Mio. Euro.
Weniger Geld soll für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zur Verfügung stehen. Der Bundesanteil sinkt von 907 Mio. Euro auf rund 853,3 Mio. Euro. Davon entfallen rund 606,3 Mio. Euro auf Maßnahmen des allgemeinen Rahmenplans, der ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität (2026: 660 Mio. Euro). Für den Küstenschutz in Folge des Klimawandels sind weiterhin 120 Mio. Euro und für den präventiven Hochwasserschutz unverändert 127 Mio. Euro vorgesehen.
Die Ausgaben für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Ernährung liegen mit rund 190,8 Mio. Euro geringfügig unter dem Vorjahresansatz von 192 Mio. Euro. Das Bundesinstitut für Risikobewertung erhält 153,1 Mio. Euro zur Erstattung seiner Verwaltungskosten (2026: 144,9 Mio. Euro) sowie rund 16,9 Mio. Euro für Investitionen (2026: 19,6 Mio. Euro).
Für Marktordnung und Maßnahmen der Notfallvorsorge sind rund 278,1 Mio. Euro eingeplant, nach 244,4 Mio. Euro 2026. Die Ausgaben für „Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation“ sollen hingegen von rund 356,1 Mio. Euro auf 300,4 Mio. Euro sinken. Für internationale Maßnahmen stehen rund 57,5 Mio. Euro zur Verfügung (2026: 65,4 Mio. Euro).
Deutlich geringer fällt auch der Ansatz für die Förderung des Umbaus der Tierhaltung aus. Dafür sind 148 Mio. Euro vorgesehen, nach 253 Mio. Euro 2026. Davon entfallen 50 Mio. Euro auf die Förderung laufender Mehrkosten für höhere Tierwohlstandards (2026: 37,5 Mio. Euro). Für Investitionen in Stallumbaumaßnahmen stehen 98 Mio. Euro bereit, nach 215,5 Mio. Euro 2026. Laut Entwurf ist der Rückgang auf das Auslaufen des Programms zurückzuführen.
Zusätzliche Mittel für Aufgaben des BMLEH stehen außerhalb des Einzelplans im Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung. Dort sind unter anderem 128,56 Mio. Euro für Zuschüsse zu Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft und Landnutzung vorgesehen (2026: 80,69 Mio. Euro). Weitere 56,57 Mio. Euro entfallen auf Investitionsförderungen für Klimaschutzmaßnahmen in Landwirtschaft und Landnutzung (2026: 36 Mio. Euro). Beim Titel „Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz“ bewirtschaftet das BMLEH 170,1 Mio. Euro.
Auch im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) finden sich Mittel des Landwirtschaftsministeriums. Für nicht näher bezeichnete Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik sind dort rund 20,24 Mio. Euro vorgesehen, nach 15,12 Mio. Euro 2026. Für den Aufbau von „Food Systems Research Hubs/Konsortien in Deutschland“ steigt der Ansatz von 2 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro. (hib/SCR)

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