Handlungsbedarf beim Nutzhanf: Verbände fordern Reformen

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat sich gemeinsam mit weiteren Verbänden für eine Reform des Industriehanfrechts ausgesprochen.

Der ZVG spricht sich für eine Reform des Industriehanfrechts aus.

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Nicht rauschfähiger Industriehanf sei ein vielseitiger, nachwachsender Rohstoff mit Bedeutung für Bauwirtschaft, Industrie, Lebensmittelproduktion und Textilsektor, heißt es in einem Schreiben an die Parlamentarische Staatssekretärin Silvia Breher vom Bundeslandwirtschaftsministerium. Er trage zu Klimaschutz, Ressourceneffizienz und regionaler Wertschöpfung bei.

Nach Einschätzung der Verbände führen die bestehenden gesetzlichen Regelungen in Deutschland zu Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsnachteilen im europäischen Vergleich. Insbesondere die sogenannte Rauschklausel birgt für die Betriebe ein erhebliches Strafverfolgungsrisiko, obwohl Nutzhanf nicht rauschfähig ist. Zudem wird kritisiert, dass der Anbau in Gewächshäusern derzeit nicht zugelassen ist, was Innovations- und Standardisierungspotenziale begrenzt.

Aus Sicht der beteiligten Verbände besteht daher gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um Planungssicherheit zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Industriehanfsektors zu stärken.

Zu den Unterzeichnern gehören neben dem ZVG der Deutsche Bauernverband (DBV), der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW), der Bundesverband Deutscher Tabakpflanzer (BdT) und die Bundesvereinigung Nachhaltigkeit (BVNG). (ZVG)

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