Glyphosat: Zulassung wird verlängert

Die Mitgliedstaaten haben heute bei einer Abstimmung im Berufungsausschuss nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit für die Verlängerung oder Ablehnung der Zulassung von Glyphosat erreicht.

Die Kommission wird die Zulassung von Glyphosat für einen Zeitraum von zehn Jahren verlängern. Bild: GABOT.

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Dies folgt auf eine frühere Abstimmung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCOPAFF) am 13. Oktober, bei der die Mitgliedstaaten ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit für die Verlängerung oder Ablehnung des Vorschlags erreichten.

Im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften und in Ermangelung der erforderlichen Mehrheit in beiden Richtungen ist die Kommission nun verpflichtet, vor dem 15. Dezember 2023, wenn die derzeitige Genehmigungsfrist abläuft, eine Entscheidung zu treffen.  Auf der Grundlage umfassender Sicherheitsbewertungen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, wird die Kommission nun die Zulassung von Glyphosat für einen Zeitraum von zehn Jahren verlängern, wobei bestimmte neue Bedingungen und Einschränkungen gelten. Zu diesen Einschränkungen gehören ein Verbot der Verwendung als Trockenmittel vor der Ernte und die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen zum Schutz von Nichtzielorganismen.

Die Mitgliedstaaten sind für die nationale Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel (PSM) zuständig und können deren Verwendung weiterhin auf nationaler und regionaler Ebene einschränken, wenn sie dies aufgrund der Ergebnisse von Risikobewertungen für erforderlich halten, wobei insbesondere die Notwendigkeit des Schutzes der biologischen Vielfalt berücksichtigt wird. (EU)

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