Glyphosat: EU-Kommissare sprechen über Zulassung

Am 8. November 2017 hat die EU-Kommission in Brüssel den aktuellen Stand und die nächsten Schritte im Verfahren zur Erneuerung der Zulassung des Herbizids Glyphosat besprochen.

Glyphosat. Bild: GABOT.

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Bei der Sitzung der EU-Kommission in Brüssel hat am 8. November 2017 das Kollegium den aktuellen Stand und die nächsten Schritte im Verfahren zur Erneuerung der Zulassung des Herbizids Glyphosat besprochen. Die Kommission strebt eine Entscheidung an, die von den Mitgliedstaaten so weit wie möglich unterstützt wird und gleichzeitig sowohl den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gewährleistet als auch im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften ist. Die Abstimmung findet morgen, am 9. November, im nächsten Ständigen Ausschuss für Futter- und Lebensmittel statt. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammen, die Europäische Kommission führt den Vorsitz.

Nach dem Meinungsaustausch mit den Vertretern der Mitgliedstaaten am 25. Oktober wurde den Mitgliedstaaten ein Vorschlag zur Erneuerung der Zulassung von Glyphosat für fünf Jahre unterbreitet. Der Zeitraum von fünf Jahren berücksichtigt auch die jüngste, nicht verbindliche Entschließung des Europäischen Parlaments.

Die Zulassung von Wirkstoffen wie Glyphosat und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist in einer Verordnung festgelegt, die die Anforderungen, das Verfahren und den Zeitrahmen für die Zulassung regelt. Nach der derzeitigen EU-Gesetzgebung ist die Europäische Kommission gesetzlich verpflichtet, auf die eingereichten Anträge auf Zulassung oder Erneuerung der Zulassung von Wirkstoffen zu antworten.

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, z. B. von Pflanzenschutzmitteln auf Glyphosatbasis, sowie die Bedingungen für ihre Verwendung obliegt weiterhin den Mitgliedstaaten, die für jedes Produkt eine Risikobewertung unter Berücksichtigung der klimatischen und landwirtschaftlichen Bedingungen durchführen müssen.

Die Kommission hat stets die vollständige Umsetzung der Richtlinie über die nachhaltige Nutzung von Pestiziden, die Einführung risikoarmer und biologischer Pestizide sowie ein Verbot bestimmter Beistoffe, die in Produkten auf Glyphosatbasis verwendet werden, gefordert. (Quelle: Europäische Kommission)

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