Gartenbau NRW: 60 Jahre Grüne Charta von der Mainau

Vor 60 Jahren, am 20. April 1961, wurde die „Grüne Charta von der Mainau“ unterschrieben, deren Forderungen nach Erhalt und Förderung der Wertschätzung von Grün für die Bewältigung des Klimawandels aktueller denn je sind.

Vor 60 Jahren wurde die "Grüne Charta von der Mainau" unterzeichnet. Bild: GABOT.

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Wie wichtig Blumen und Pflanzen sowie Gehölze und Bäume für einen gesunden Lebensraum sind, ist uns in den letzten Jahren vor Augen geführt worden. Lebendiges Grün spendet uns Schatten bei den immer länger werdenden Hitzeperioden und schenkt Lebensqualität - gerade unter Pandemiebedingungen. Dabei stehen wir zudem vor gesellschaftlichen großen Herausforderungen wie der digitalen Revolution und der damit verbundenen Energiegewinnung, neben der Erzeugung von Wärme unter ressourcenschonenden Bedingungen für Produktion und Wohnen. Grüne Infrastruktur muss erhalten, ausgeweitet und in unseren Lebensraum neu und besser integriert werden.

„In Anbetracht der Herausforderungen bedarf es deshalb heute erneut einer ganzheitlichen Betrachtung mit entsprechenden Empfehlungen im Sinne der Grünen Charta. Eine Grüne Charta für das 21. Jahrhundert, in der die Bewahrung der Schöpfung, der pflegliche Umgang mit Natur und Landschaft, die Wertschätzung und Wertschöpfung für öffentliches wie privates Grün immer wieder neu in das ökologische wie gesellschaftliche und kulturelle Bewusstsein von Politik und Wirtschaft hineingetragen wird“, so Eva Kähler-Theuerkauf, Präsidentin des Landesverbandes Gartenbau NRW.

Vor dem Hintergrund großer ökologischer Herausforderungen als Folge des Wirtschaftswunders der 50er Jahre trafen sich seit 1957 auf der Insel Mainau auf Einladung von Graf Lennart Bernadotte Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu den Mainauer Rundgesprächen, aus denen die „Grüne Charta von der Mainau“ entstanden ist. Der Beginn des Natur- und Umweltschutzes in Deutschland. Das unter anderem vom ersten Präsidenten des Zentralverbands Gartenbau, Dr. h.c. Ernst Schröder, unterzeichnete Dokument wurde Bundespräsident Heinrich Lübke von Graf Lennart Bernadotte übergeben. Den Originaltext der „Grünen Charta von der Mainau“ finden Sie unter www.mainau.de/grune-charta.html Forderungen Grüne Charta von der Mainau vom 20. April 1961:

1. Eine rechtlich durchsetzbare Raumordnung für alle Planungsebenen unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten

2. Die Aufstellung von Landschaftsplänen, von Grünordnungsplänen in allen Gemeinden für siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen

3. Ausreichender Erholungsraum durch Bereitstellung von Gartenland, freier Zugang zu Wäldern, Bergen, Seen und Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten, stadtinnerer Freiraum in Wohnungsnähe für die tägliche Erholung, stadtnaher Erholungsraum für das Wochenende und stadtfernerer Erholungsraum für die Ferien

4. Die Sicherung und der Ausbau eines nachhaltigen fruchtbaren Landbaus und einer geordneten ländlichen Siedlung

5. Verstärkte Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung eines gesunden Naturhaushalts, insbesondere durch Bodenschutz, Klima- und Wasserschutz

6. Die Schonung und nachhaltige Nutzung des vorhandenen natürlichen oder von Menschenhand geschaffenen Grüns

7. Die Verhinderung vermeidbarer, landschaftsschädigender Eingriffe, z.B. beim Siedlungs- und Industriebau, beim Bergbau, Wasserbau und Straßenbau;

8. Die Wiedergutmachung unvermeidbarer Eingriffe, insbesondere die Wiederbegrünung von Unland

9. Eine Umstellung im Denken der gesamten Bevölkerung durch verstärkte Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Bedeutung der Landschaft in der Stadt und Land und die ihr drohenden Gefahren

10. Die stärkere Berücksichtigung der natur- und landschaftskundlichen Grundlagen im Erziehungs- und Bildungswese;

11. Der Ausbau der Forschung für alle den natürlichen Lebensraum angehenden Disziplinen;

12. Ausreichende gesetzgeberische Maßnahmen zur Förderung und Sicherung eines gesunden Lebensraumes (Gartenbau NRW)

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