EU: Staaten können selbst über GVO-Anbau entscheiden

Die EU-Mitglieder können künftig den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Staat leichter verbieten. Fast alle Mitgliedsstaaten stimmten dem Kompromiss zu.

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Die EU-Mitglieder können künftig den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Staat leichter verbieten. Fast alle Mitgliedsstaaten stimmten dem Kompromiss zu.

Einzig Luxemburg und Belgien enthielten sich der Stimme im EU-Umweltrat, wie "aiz.info" schreibt. Damit sei nach jahrelangem Ringen eine Lösung unter Dach und Fach, die den EU-Staaten mehr Autonomie bei Verboten von gentechnisch veränderten Pflanzen erlaube.

Vorgesehen sei künftig ein zweistufiges Verfahren. Staaten könnten gegenüber einem Gesuchsteller den Anbau ablehnen. Dieser könne danach Einspruch erheben, worauf der betroffene Staat den Entscheid begründen müsse. An diese Begründung sei aber kein besonders hoher Anspruch geknüpft: die Gefährdung anderer Pflanzen, die Bewahrung von traditionellen landwirtschaftlichen Praktiken sowie agrarpolitische Ziele würden allesamt als wichtige Argumente gelten. (lid)

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