EU: Bekämpfung von Quarantäneschädlingen

Die Europäische Kommission priorisiert die Bekämpfung von 20 Quarantäneschädlingen auf dem Gebiet der EU.

Ein Asiatischer Laubholzbockkäfer sitzt auf einem Baumstamm, bereit zum Abflug. Bild: LfL.

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Die EU-Kommission hat jetzt eine Liste mit 20 geregelten Quarantäneschädlingen veröffentlicht, die als prioritäre Schädlinge eingestuft wurden, weil ihre wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgen für das Gebiet der EU am schwerwiegendsten sind, darunter Xylella fastidiosa, der Japankäfer, der Asiatische Laubholzbockkäfer, das die Zitrusvergilbungskrankheit auslösende Bakterium und der die Schwarzfleckenkrankheit bei Zitrusfrüchten auslösende Pilz. Den Mitgliedstaaten wird die Verpflichtung auferlegt, die Öffentlichkeit zu informieren, jährliche Untersuchungen durchzuführen, Krisenpläne aufzustellen, Simulationsübungen durchzuführen und Aktionspläne zur Tilgung dieser Schädlinge auszuarbeiten.

Der EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vytenis Andriukaitis, begrüßte die Annahme dieser Liste und erklärte: „Seit Beginn meiner Amtszeit vor fünf Jahren ist die Pflanzengesundheit ein prioritäres Anliegen für mich. Daher freue ich mich außerordentlich, diese Priorisierung auf den Weg gebracht zu haben. Sie wird der EU und den Mitgliedstaaten dabei helfen, ihre Notfallplanung und ihre frühzeitigen Maßnahmen zur Abwehr hochgefährlicher Pflanzenschädlinge zu stärken, und zum europäischen „grünen“ Deal beitragen, mit dem wir die Biodiversität, die natürlichen Ökosysteme und die Landwirtschaft in der EU schützen wollen.“

Tibor Navracsics, Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport und zuständig für die Gemeinsame Forschungsstelle, erklärte: „Um unsere Pflanzen wirksam schützen und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger bewahren zu können, müssen wir zunächst die Schadwirkung bestimmen, die Schädlinge wie der Japankäfer oder der Pilz, der die Schwarzfleckenkrankheit bei Zitrusfrüchten verursacht, auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Gesellschaft in der EU haben. Dank eines von der Gemeinsamen Forschungsstelle entwickelten neuen Indikators können wir nun mehrdimensional abschätzen, welchen Schaden diese Schädlinge anrichten können. Darin eingeschlossen sind auch weniger offensichtliche Faktoren wie Landschaft und kulturelles Erbe oder Biodiversität und Ökosysteme. Auf dieser Grundlage konnten wir die 20 schlimmsten Schädlinge ermitteln, auf die wir unsere Maßnahmen konzentrieren sollten.“

Die Liste der Schädlinge ist das Ergebnis einer Bewertung durch die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, bei der die Wahrscheinlichkeit der Ausbreitung der betreffenden Schädlinge, ihre Ansiedlung und ihre Auswirkungen auf die Union berücksichtigt wurden. Ebenfalls berücksichtigt wurden der Standpunkt einer einschlägigen Expertengruppe und die Rückmeldungen vonseiten der Öffentlichkeit, die über das Portal für bessere Rechtsetzung eingegangen sind.

Anhand der neuen Methodik zeigt sich beispielsweise, dass das Bakterium Xylella fastidiosa, der Schädling, der sich am stärksten auf landwirtschaftliche Kulturpflanzen (einschließlich Obst) auswirkt, jährliche Produktionsverluste im Wert von 5,5 Mrd. Euro verursachen könnte; würde sich das Bakterium in der gesamten EU ausbreiten, könnte dies bei älteren Olivenbäumen (über 30 Jahre) 70% des EU-Produktionswertes und bei jüngeren Bäumen 35% betreffen. Die Schädlinge beeinträchtigen nicht nur unmittelbar die Produktion, sondern wirken sich auch indirekt auf ein breites Spektrum an vor- und nachgelagerten Wirtschaftssektoren aus. Sollte sich beispielsweise der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) in der gesamten EU ausbreiten, könnte dies zum unmittelbaren Verlust von über 5% des gesamten Holzbestands an mehreren forstwirtschaftlich genutzten Baumarten in der EU führen; darunter fallen Erle, Esche, Buche, Birke, Ulme, Ahorn und Platane. Der Wert dieser Bäume wird auf 24 Mrd. Euro geschätzt, und der wirtschaftliche Schaden für die vorgelagerte Forstwirtschaft könnte sich auf 50 Mrd. Euro belaufen. (Europäische Kommission)

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