ALB: Intensives Monitoring in Kelheimer Quarantänezone

Nach den ersten Funden des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) im April diesen Jahres meldet die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) weitere ALB-Funde in unmittelbarer Nähe des Erstfundes in der Kelheimer Quarantänezone.

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Nach den ersten Funden des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) im April diesen Jahres meldet die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) weitere ALB-Funde in unmittelbarer Nähe des Erstfundes in der Kelheimer Quarantänezone: Die Verdachtsfallmeldung kam von Baumkletterern, die derzeit im Auftrag der LfL die Bäume kontrollieren. Bei einer genaueren Untersuchung durch die LfL-Experten wurden unter anderem Larven gefunden. Das Labor des Pflanzenschutzdienstes in Nordrhein-Westfalen identifizierte die eingeschickte Larve per DNA-Analyse eindeutig als ALB-Larve. Konkrete Maßnahmen folgen erst im Frühjahr 2017, nach Abschluss des Monitorings durch die Baumkletterer.

In den zwei befallenen Ahornbäumen an der Bundesstraße 16 zwischen der Gemeinde Saal an der Donau und Kelheim wurden neben zwei lebenden Larven Überreste zweier toter Käfer gefunden. Das weitere Vorgehen wird in enger Abstimmung mit den Gemeinden Kelheim und Saal an der Donau sowie dem Staatli-chen Bauamt und dem AELF in Abensberg geplant. Zur Ausrottung des ALB werden voraussichtlich Anfang 2017 weitere Fällungen folgen. Hauptsächlich betroffen ist die Bundesstraßenverwaltung. Bis dahin werden die Baumkletterer die intensive Suche nach ALB-Befallsmerkmalen abgeschlossen haben. Eine Überarbeitung der aktuell geltenden Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des ALB im Kelheimer Befallsgebiet ist nötig, da sich durch die Lage der weiteren Funde die Quarantänezone etwa 500 m nach Süden erweitert.

Rechtliche Grundlage für die Maßnahmen gegen den ALB ist der EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 vom 9. Juni 2015. Klare Zielsetzung ist, den gefährlichen Baumschädling auszurotten und seine Verbreitung zu verhindern.

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