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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Verschärfung droht
Nach der zurzeit geltenden Regelung ist Übergang von unternehmerischen Vermögen im Falle der vorweggenommenen Erbfolge oder des Todes weitgehend privilegiert zu besteuern. Im Ergebnis fällt für die meisten gartenbaulichen Unternehmen keine oder nur eine geringe Erbschaftsteuer an. Diese günstigen gesetzlichen Regelungen könnten in naher Zukunft zu Lasten der Unternehmer verschärft werden.
Gefahr droht aus mehreren Richtungen:
Der jetzige Finanzminister hat vom unabhängigen wissenschaftlichen Beirat des Finanzministeriums die Empfehlung erhalten, einen grundlegenden Umbau des Erbschaftsteuergesetzes durchzuführen. Der Beirat schlägt vor, die Verschonungsregeln im Unternehmensbereich zu streichen und im Gegenzug die Steuersätze zu senken. Um Liquiditätsprobleme zu entschärfen, soll das Recht auf eine Steuerstundung eingeführt werden.
Der Bundesfinanzhof hat im vergangenen Jahr angezweifelt, ob die Verschonung von Unternehmensvermögen von der Erbschaftsteuer verfassungsgemäß sei.
Im September 2013 steht die nächste Bundestagswahl an. Je nach Ausgang der Wahl könnten die entsprechenden Gesetze kurzfristig verschärft werden.
Letztlich ist unklar, ob sich tatsächlich eine stärkere Belastung durch die Erbschaftssteuer ergeben wird. Vieles spricht allerdings dafür.
Daher ist zu empfehlen, dass in den Unternehmen, bei denen eine Nachfolge ansteht, möglichst bald zu handeln. Mit den günstigen Regelungen zu Erbschaft- und Schenkungssteuer könnte es bald vorbei sein.
Mit freundlicher Unterstützung von:
Buchstelle für Gartenbau und verwandte Betriebe mbH
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Hessenring 99 b
61348 Bad Homburg
Tel: 06172-129002
Fax: 06172-129050
Homepage: www.bfgs.de
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