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DUH: Deckt systematisches Behördenversagen auf
Ein alarmierendes Negativbeispiel sei das Herbizid Gardo Gold, das den Wirkstoff S-Metolachlor enthalte. Produkt und Wirkstoff seien auf der Grundlage des alten und nach heutigen Standards weniger ambitionierten Pflanzenschutzrechts im Jahr 2005 zugelassen und genehmigt worden. Seitdem sei keine Neubewertung der Risiken für Umwelt und Verbraucher erfolgt. Stattdessen werde die im Jahr 2015 abgelaufene Zulassung nun schon seit sieben Jahren ohne jegliche Risikobewertung erneuert – trotz neuer Erkenntnisse unter anderem zur Kontamination des Grundwassers durch potenziell gesundheitsschädliche Stoffe, moniert die Deutsche Umwelthilfe.
Das Umweltbundesamt (UBA) habe das BVL schon vor Jahren auf eine bedenkliche Grundwasserverschmutzung durch Abbauprodukte von S-Metolachlor hingewiesen und eine Überprüfung der Zulassungen für Mittel mit diesem Wirkstoff gefordert. Zuletzt habe die EFSA im Februar 2023 verkündet, dass S-Metolachlor unter anderem aufgrund der Verschmutzung des Grundwassers durch potenziell krebserregende Stoffe äußerst bedenklich sei. Frankreich habe daraufhin unverzüglich sämtliche bestehenden Zulassungen S-Metolachlor-haltiger Pflanzenschutzmittel aufgehoben, um das Grund- und Trinkwasser und die Verbraucher zu schützen. Das BVL als zuständige deutsche Behörde habe hingegen immer noch nicht reagiert. S-Metolachlor-haltige Mittel seien in Deutschland trotz nachweislicher Risiken unverändert auf dem Markt und würden angewendet. Die DUH habe daher beim BVL die Aufhebung der Zulassungen S-Metolachlor-haltiger Mittel beantragt und Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht.
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