Dürrehilfen: Backhaus verlängert Antragsfrist

Bis zum 16. November 2018 wurde in Mecklenburg-Vorpommern die Frist für die Dürrehilfen verlängert.

Bis zum 16. November 2018 wurde in Mecklenburg-Vorpommern die Frist für die Dürrehilfen verlängert. Bild: GABOT.

Anzeige

Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat die Frist zur Beantragung von Dürrehilfen über den 30. Oktober hinaus bis zum 16. November 2018 verlängert.

„Es sind bereits zahlreiche Anträge eingegangen“, erklärt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Das nach wie vor hohe Aufkommen an Anfragen beim zuständigen Staatlichen Amt Westmecklenburg, im Ministerium sowie bei den Beratungsunternehmen und beim Bauernverband zeige aber, dass noch viele Landwirte an ihren Anträgen arbeiten. Zudem war das Antragsverfahren aufgrund technischer Mängel um einige Tage ausgesetzt worden.

„Deshalb haben wir uns entschlossen, die Antragsfrist bis zum 16. November zu verlängern“, so der Minister. Damit soll den Landwirten weitere Zeit eingeräumt werden, die notwendigen Berechnungen und Nachweise zu erbringen.

Eine weitere Verlängerung wird aber nicht möglich sein. „Es gibt Fristen, die wir auch gegenüber dem Bund einhalten müssen. Zudem sind wir nach wie vor bestrebt, noch in diesem Jahr so viel Geld wie möglich und so schnell wie möglich auszuzahlen. Ich denke, auch das ist im Interesse der Landwirte“, betont der Minister.

Es handele sich um ein zugegebenermaßen sehr komplexes Verfahren, und der damit verbundene Aufwand sei groß, so Backhaus. „Wir haben intensive Verhandlungen mit dem Bund und den anderen Ländern geführt, um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten. Aber letztlich sind derartige finanzielle Hilfen des Staates immer an bestimmte Regularien gebunden. Das gilt für die Dürrehilfen genauso wie beispielsweise für Sozialhilfeleistungen“, ergänzt er.

Vor diesem Hintergrund wies der Minister auch die Kritik des Bauernverbandes zurück, dass die Hilfszusagen von Bund und Ländern durch die hohen bürokratischen Hürden ins Leere laufen würden. „Sobald uns die entsprechenden Anträge vorliegen, werden wir den in Existenznot geratenen Betrieben helfen, zu dieser Zusage stehe ich“, bekräftigt Backhaus und appelliert in diesem Zusammenhang nochmals an die betroffenen Landwirte, die Dürrehilfen zügig zu beantragen. Die Behörden und Beratungsunternehmen stünden ihnen dabei weiterhin beratend zur Seite. (Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.