Schleswig-Holstein: Online-Antragsverfahren zur Dürrehilfe

Bund und Land gewähren existenzbedrohten landwirtschaftlichen Betrieben Dürrehilfen.

Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht unterzeichnet die Bund-Länder-Vereinbarung zu Dürrehilfen. Bild: MELUND.

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Bis in den August hinein war es in großen Teilen Nordeuropa - auch Schleswig-Holstein - außergewöhnlich trocken. Für viele Landwirtinnen und Landwirte bedeutete das große Ernteeinbußen. Zur Milderung dieser Schäden bei Betrieben, die durch die Dürre in eine schwierige wirtschaftliche Lage gekommen sind, haben sich Bund und Länder auf ein gemeinsames Hilfsprogramm geeinigt. Auch Schleswig-Holstein beteiligt sich daran. Ab Montag, den 15. Oktober, können schleswig-holsteinische Landwirtinnen und Landwirte beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) online einen Antrag auf Dürrehilfe stellen.

Erste Nothilfe durch Abschläge in 2018

„Ich freue mich, dass wir in Schleswig-Holstein das Antragsverfahren schon jetzt starten können, da hier Betriebe im Fokus stehen, die durch die Dürre hohe Einbußen erlitten haben und dadurch in schwieriges Fahrwasser geraten sind. Durch Abschlagzahlungen, die noch in diesem Jahr ausgezahlt werden, leisten wir existenzbedrohten Betrieben erste Nothilfe“, sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht. Klar sei aber auch, dass dafür durch das EU-Beihilferecht und die Anforderungen des Bundesrechnungshofes enge Grenzen gesetzt sind, so der Minister.

Antrag auf Abschläge bis zum 2. November

Wer noch in diesem Jahr Abschläge auf die Dürrehilfe ausgezahlt bekommen möchte, muss seinen Antrag spätestens bis zum 2. November 2018 eingereicht haben - alle anderen haben bis zum 30. November 2018 Zeit. „Gerade für Betriebe, die beispielsweise noch Futter für den Winter zukaufen müssen, ist die Möglichkeit der Auszahlung eines Abschlages besonders wichtig“, so Albrecht. Grundsätzlich können maximal 50% des gesamten Dürreschadens ersetzt werden. Von diesen 50% können wiederum bis zu 70% als Abschlag noch in diesem Jahr gezahlt werden.

Die Bearbeitung und Prüfung der Anträge erfolgt in den zuständigen regionalen Außenstellen des LLUR. Von dort erhalten die Antragsteller auch einen Zwischenbescheid über die gewährten Vorschüsse bzw. den abschließenden Bescheid über die endgültige Höhe der Dürrehilfe. (MELUND)

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