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Düngemittel-Verordnung: EU stimmt über Verhandlungsmandat ab
Im Bereich der umhüllten Langzeitdünger, die im Gartenbau eingesetzt werden, hat das EU-Parlament für die Abbaubarkeit von 90% der Polymere in umhüllten Langzeitdüngern innerhalb von 48 Monaten nach dem Ende der auf dem Etikett angegebenen Wirkungsdauer des Düngeprodukts gestimmt. Die Frist von 48 Monaten basiert aus Sicht des ZVG auf keiner wissenschaftlichen Grundlage. Positiv ist jedoch zu bewerten, dass diese Frist sowie weitere Formulierungen innerhalb dieses Paragraphen die Möglichkeit für die Düngemittelindustrie einräumen, geeignete Testmethoden zu entwickeln und sich entsprechend anzupassen. Das Ergebnis ist zudem weiterhin eine Verbesserung zu dem ursprünglichen Vorschlag der EUKommission, die eine Frist von 24 Monaten gefordert hatte. Der Rat hat sich bisher nicht auf ein Verhandlungsmandat geeinigt.
Der ZVG hat gegenüber den zuständigen Bundesministerien, der EU-Kommission und den EU-Abgeordneten darauf hingewiesen, dass der Abbau der Polymere langsamer als vorgegeben erfolgt, so dass die Forderung des Abbaus um 90% in zwei Jahren nicht erfüllt werden kann. Derzeit fehlten ausreichend wissenschaftlich basierte Daten, um den Abbau von Polymeren als Umhüllung von Düngemitteln ausreichend quantifizieren zu können. (ZVG)
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