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DBV: Unterstützt Initiative zum Bürokratieabbau im Pflanzenschutz
„Es ist das richtige Signal zur richtigen Zeit, dass Deutschland dieses Thema auf europäischer Ebene aktiv angeht.“
Die seit Januar 2026 geltende Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 belastet landwirtschaftliche Betriebe mit Dokumentationspflichten, die keinen erkennbaren Mehrwert für Umwelt, Verbraucherschutz oder behördlichen Vollzug haben. Zulassungsnummern, EPPO-Codes, BBCH-Stadien, exakte Anwendungsuhrzeiten: Diese Angaben sind entweder aus bereits vorliegenden Daten ableitbar oder schlicht nicht nachprüfbar. Sie erzeugen Aufwand, aber keine bessere Kontrolle. Besonders hart trifft dies Sonderkulturbetriebe, die viele verschiedene Kulturen parallel bewirtschaften und behandeln.
„Bundesminister Rainer sprach in Luxemburg ein reales Problem an, das Betriebe in Deutschland täglich spüren. Aufzeichnungspflichten, die keinen Beitrag zum Pflanzenschutz leisten, gehören abgeschafft. Wir erwarten, dass die Initiative der Bundesregierung zu einer konkreten Überarbeitung der Verordnung führt. Nun ist die Bundesregierung gefordert, Allianzen zu schmieden und ihr Versprechen einzulösen, sich konsequent für einen wirksamen Abbau von Bürokratie auch im Pflanzenschutzeinsatz einzusetzen”, so DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet. Der DBV unterstützt die Harmonisierung von Anwendungsdaten im Pflanzenschutz grundsätzlich. Ziel muss aber eine Dokumentation sein, die praktisch handhabbar ist und einen echten Kontrollnutzen hat. Beides leistet die geltende Verordnung nicht. Der DBV wird den weiteren Prozess auf europäischer Ebene konstruktiv begleiten.

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