DBV: Jahressteuergesetz 2024 enttäuscht

Bauernverband fordert deutliche Korrekturen beim Jahressteuergesetz.

Jahressteuergesetz 2024 enttäuscht den DBV. Bild: GABOT.

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Anlässlich der ersten Lesung im Deutschen Bundestag kritisiert der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, erneut den eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes: „Statt der angekündigten Entlastungen sieht dieser Entwurf eine erhebliche erneute Mehrbelastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe vor. Die vorgesehene Absenkung des Pauschalierungssatzes von 9% auf 8,4% und weiter auf 7,8% im Jahr 2025 ist aus zwei Gründen inakzeptabel: Zum Einen enthält die Berechnung des Satzes einen systematischen Fehler, der die pauschalierenden Betriebe in Summe mit einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag belastet. Zum anderen ist eine unterjährige Umstellung logistisch und buchführungstechnisch nur mit extremem Aufwand zu leisten“. Hier müsse der Gesetzgeber korrigieren und eine wettbewerbsneutrale und realitätsgerechte Besteuerung sicherstellen, basierend auf repräsentativen Daten. Außerdem müsse die bereits mit dem Wachstumschancengesetz in Kauf genommene Benachteiligung aller pauschalierenden Landwirte beseitigt und die auf 800.000 Euro angehobene Grenze für die umsatzsteuerliche IST-Besteuerung und die Buchführungsgrenze gleichlaufend auch für die Pauschalierungsgrenze angewendet werden. (DBV)

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