Copa und Cogeca: Begrüßen GAP-Regeln

Copa und Cogeca begrüßen Einigung zur Verbesserung und Vereinfachung der GAP-Regeln im Rahmen der Omnibus-Veror.

Copa und Cogeca begrüßen neue GAP-Regeln. Bild: Copa und Cogeca.

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Copa und Cogeca begrüßten eine in den Trilogen zwischen MdEPs und dem EU-Rat erzielte Einigung zu Regeln zur Vereinfachung der EU-Landwirtschaftspolitik, zur Stärkung der Verhandlungsmacht der Landwirte und zur Verbesserung von Versicherungssystemen zur Entschädigung bei Verluste. 

Copa-Cogeca-Generalsekretär Pekka Pesonen sagte: „Ich danke dem europäischen Parlament, insbesondere den MdEPs Paulo de Castro und Michel Dantin, für ihre Arbeit für dieses positive Ergebnis. Ich begrüße zudem den positiven Einsatz der estnischen Ratspräsidentschaft für diese Vereinbarung.“

„Es ist insbesondere gut zu hören, dass die Regeln im Hinblick auf Versicherungen zur Entschädigung der Landwirte für Verluste verbessert werden“, so Pesonen. Die vorgeschlagenen Änderungen an dem Einkommensstabilisierungsinstrument in der EU-Omnibus-Verordnung werden die Aktivierung von sektorspezifischen Hilfen bereits bei betrieblichen Einbußen von 20% anstatt 30% ermöglichen, was für die Landwirte eine Verbesserung der Lage darstellt. Copa und Cogeca werten dies als positiven Schritt, welcher zu einer verbesserten Nutzung der Regelung und eine gezieltere Unterstützung führen dürfte. Copa und Cogeca begrüßen überdies die Tatsache, dass die Entschädigung von 65% auf 70% angehoben wird, wenn Einbußen von mehr als 20% der jährlichen Produktion oder des jährlichen Einkommens vorliegen.

Zudem ist positiv zu bewerten, dass die Einigung den Mitgliedstaaten die Flexibilität einräumt, Verwaltungslasten abzubauen, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der Definition des aktiven Landwirts. Die Änderung zu ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) sollte das Leben der Landwirte ebenfalls erleichtern. Ferner begrüßen wir die Ausweitung der Bestimmungen des „Milchpakets“ über 2020 hinaus.

Darüber hinaus begrüßen Copa und Cogeca die Tatsache, dass es allen anerkannten Landwirtschaftsorganisationen erlaubt ist, im Namen ihrer Mitglieder die Produktion zu planen und Lieferverträge auszuhandeln und gleichzeitig nicht gegen das EU-Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Hierdurch sollte die Position der Landwirte in der Lebensmittelkette gestärkt werden. Kollektivverhandlungen waren bislang nur für Erzeuger von Milch, Olivenöl, Rindfleisch, Getreide und Ackerkulturen zugelassen. (Quelle: Copa und Cogeca)

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