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Clearingstelle EEG|KWKG: Nimmt Betrieb auf
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Die Clearingstelle EEG|KWKG ist gerne für Sie da, wenn Sie als Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Direktvermarkter oder Messstellenbetreiber Fragen haben, die in die Zuständigkeit fallen. Dort widmet man sich neben Fragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nun auch Angelegenheiten rund um das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Auch umfasst die Zusändigkeit das Messstellebetriebsgesetz (MsbG), sofern EEG- und KWKG-Anlagen betroffen sind. Der gesetzliche Auftrag zur Beilegung von Streitigkeiten und Klärung von Anwendungsfragen ergibt sich aus § 81 EEG 2017 und § 32a KWKG 2016.
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