Clearingstelle EEG|KWKG: Nimmt Betrieb auf

Die Clearingstelle EEG hat mit der Erweiterung der Zuständigkeit für das KWKG seit dem 1. Januar 2018 den Betrieb als Clearingstelle EEG|KWKG aufgenommen.

Die Clearingstelle EEG hat mit der Erweiterung der Zuständigkeit für das KWKG seit dem 1. Januar 2018 den Betrieb als Clearingstelle EEG|KWKG aufgenommen.

Anzeige

Die Clearingstelle EEG|KWKG ist gerne für Sie da, wenn Sie als Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Direktvermarkter oder Messstellenbetreiber Fragen haben, die in die Zuständigkeit fallen. Dort widmet man sich neben Fragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nun auch Angelegenheiten rund um das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Auch umfasst die Zusändigkeit das Messstellebetriebsgesetz (MsbG), sofern EEG- und KWKG-Anlagen betroffen sind. Der gesetzliche Auftrag zur Beilegung von Streitigkeiten und Klärung von Anwendungsfragen ergibt sich aus § 81 EEG 2017 und § 32a KWKG 2016. 

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.