BVL: Zulassung für "Minecto One" für bestimmte Obst- und Gemüsekulturen

Ende Dezember 2019 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Minecto One erteilt.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Minecto One erteilt.

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Ende Dezember 2019 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Minecto One mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole (Zulassungsnr.: 008589-00) erteilt. Durch die Zulassung von Minecto One steht damit ab sofort ein neuer Wirkstoff mit einem neuen Wirkmechanismus zur Bekämpfung von resistenten Schadorganismen an bestimmten Sonderkulturen zur Verfügung.

Die Zulassung in Deutschland basiert auf einer Bewertung und Zulassung durch das Vereinigte Königreich ("zonales Verfahren"). Sie ist befristet bis zum 14. September 2027. Das Pflanzenschutzmittel Minecto One darf ausschließlich gegen die nachfolgend genannten Schadorganismen an folgenden Kulturen zum Einsatz gebracht werden:

SchadorganismusKultur
Wickler (Tortricidae)Kernobst
Blattminierende kleinschmetterlingsraupenKernobst
ZwiebelthripsPorree, Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte;Nutzung als Trockenzwiebel
Freifressende Schmetterlingsraupen, KohlschabeBlumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl)
Kleine KohlfliegeKopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Blumenkohle
Maiszünsler, Freifressende SchmertterlingsraupenBuschbohne ( ausgenommen Stangenbohne); Verwendung als Frischgemüse;Buschbohne; Verwendung als Trockengemüse
Erbsenwickler, Freifressende SchmertterlingsraupenErbse ( Ausgenommen; Zuckererbse); Verwendung als Frischgemüse
MöhrenfliegeMöhre
Freifressende Schmertterlingsraupen

Wurzel- und Knollengemüse

Die Anwendung von Minecto One ist auf berufliche Anwender beschränkt. Nach Angaben des BVL sind bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen für Mensch und Umwelt zu erwarten.

Alle weiteren Informationen zur Zulassung sowie die Anwendungsbestimmungen und Auflagen für den Einsatz von Minecto One können ab Januar 2020 in der Online-Datenbank des BVL für zugelassene Pflanzenschutzmittel abgerufen werden. (BVL)

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