BVL: Widerruft Zulassung für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Indoxacarb

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 19. März 2022 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Indoxacarb. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Indoxacarb nicht erneuert wurde.

Widerruf der Zulassung der Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Indoxacarb. Bild: GABOT.

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Aufgrund einer nicht erneuerten EU-Genehmigung widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit Wirkung zum 19. März 2022 die Zulassung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Indoxacarb.

Vom Widerruf für den Wirkstoff Indoxacarb sind die nachfolgenden Pflanzenschutzmittel betroffen:

- STEWARD (Zulassungsnr.: 024629-00/00)

- AVAUNT (Zulassungsnr.: 007147-00/00)

- KN128OPZ (Zulassungsnr.: 008318-00/00)

- SINDOXA (Zulassungsnr.: 00A135-00/00)

Für die betroffenen Pflanzenschutzmittel wurde gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2081 eine Abverkaufsfrist bis zum 19. September 2022 und eine Aufbrauchfrist bis zum 19. September 2022 definiert. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Weitere Informationen zum Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Indoxacarb finden Sie auf der Webseite des BVL. (QS)

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