BVL: Widerruf von Dimethomorph-Pflanzenschutzmitteln

Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Dimethomorph zum 20. November 2024.

Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Dimethomorph zum 20. November 2024. Bild: BVL.

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 20. November 2024 die Zulassung der unten aufgeführten Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Dimethomorph. Grund für die Widerrufe ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Dimethomorph gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2024/1207 nicht erneuert wurde.

Handelsbezeichnung Zulassungsnummer
DMM 024228-00
Forum 034315-00
Forum Gold 006393-00
Aktuan Gold 006393-60
Orvego 026833-00
BANJO forte 027012-00
METOMOR F 00A864-00
DIMETHOFIN 00A380-00

Für diese Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist und eine Aufbrauchfrist bis zum 20. Mai 2025. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1207. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

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