BVL: Widerruf der Zulassung von Fenamidon

Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Fenamidon zum 14. Februar 2019.

Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Fenamidon zum 14. Februar 2019. Bild: GABOT.

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft antragsgemäß die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Fenamidon zum 14. Februar 2019. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:

  • Fenomenal (Zulassungsnummer 006825-00)
  • Bayer Garten Pilzfrei Aliette Plus (006825-60)
  • Plus Pilzfrei (006825-61)

Nach dem Widerruf gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 14. August 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 14. November 2019. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1043. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Hintergrund

Mit der Durchführungsverordnung 2018/1043 hat die Europäische Kommission entschieden, die EU-Genehmigung für Fenamidon als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. In der Durchführungsverordnung sind Fristen für die Beendigung bestehender Zulassungen festgesetzt. (Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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