BVL: Notfallzulassung für SoilGuard 0.5 GR

Kartoffelerzeuger im Kampf gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) auf das Insektizid SoilGuard 0.5 GR zurückgreifen.

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel für SoilGuard 0.5 GR. Bild: GABOT.

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Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel erteilt.

Über die bestehende Zulassung darf SoilGuard 0.5 GR (mit dem Wirkstoff Tefluthrin) zur Bekämpfung von Schnellkäfern (Drahtwürmer) im Larvenstadium an Speise-, Veredelungs- und Pflanzkartoffeln im Freiland im Zeitraum vom 1. März bis zum 28. Juni 2024 eingesetzt werden.

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