BVL: Metalaxyl-M seit 1. Juni 2021 nicht mehr zulässig

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit teilt mit, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M seit 1. Juni 2021 nicht mehr zulässig sind.

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M ist seit 1. Juni 2021 nicht mehr zulässig. Bild: GABOT.

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Wirkung ab 1. Juni 2021 für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M das Ruhen der Zulassung angeordnet.

Die folgenden Pflanzenschutzmittel sind davon betroffen:

Maxim Quattro (Zul.-Nr. 008512-00)

Maxim XL (Zul.-Nr. 034676-00)

Das Ruhen der Zulassung betrifft ausschließlich die Freiland-Anwendungen 034676-00/00-001 und 034676-00/01-001

Vibrance SB (Zul.-Nr. 008594-00)

WAKIL XL (Zul.-Nr. 006500-00)

Außerdem widerrief das BVL zum 31. Mai 2021 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Vibrance XL mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M (Zul-Nr. 00A105-00). Hier wird die Zulassung vom Inhaber nicht weiter verfolgt. Es gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.

Damit dürfen die genannten Pflanzenschutzmittel seit dem 1. Juni 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht und nicht mehr angewendet werden.

Hintergrund

Bei der Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs hat die Europäische Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/617 die Aussaat von Saatgut, welches mit Metalaxyl-M enthaltenden Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, eingeschränkt. Demnach darf seit dem 1. Juni 2021 behandeltes Saatgut nur noch im Gewächshaus ausgesät werden.

Sollte in Zukunft die Genehmigung des Wirkstoffs um die Aussaat von behandelten Saatgut im Freiland ergänzt werden, könnte das Ruhen der Zulassungen wieder aufgehoben werden. Darüber würde das BVL in einer separaten Fachmeldung informieren. (BVL)

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