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BVE: Neues Merkblatt zum IBAN-Abgleich
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Beim IBAN-Namensabgleich wird geprüft, ob Firmenname und IBAN eines Zahlungsempfängers zusammenpassen. Für Einzelhandelsgärtnereien bedeutet das: Der auf der Rechnung angegebene Firmenname muss exakt dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhaber entsprechen.
Um Verzögerungen und Warnmeldungen zu vermeiden, sollten alle eigenen Kontobezeichnungen sowie Rechnungsvorlagen überprüft werden. Das Merkblatt dient als kompakte Erinnerung und Orientierungshilfe für alle Betriebe. (BVE/ZVG)

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