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Bundestag: Keine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Agrarbetriebe
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Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 11. Juni einen Antrag der Linken für eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Agrarbetriebe ab 2016 auf Empfehlung des Finanzausschusses abgelehnt. Die Linke hatte die Bundesregierung aufgefordert, erstmalig im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2016 für Agrarbetriebe die Bildung einer steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage zu ermöglichen. Deren Höhe sollte sich aus den betrieblichen Umsätzen der vorangegangenen drei Wirtschaftsjahre errechnen und bis zu 20% des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen. (bundestag.de)
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