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Brexit: Erster Durchbruch gelungen
Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Rat am Freitag empfohlen, ausreichende Fortschritte in der ersten Phase der Artikel 50-Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich festzustellen. „Die Verhandlungen sind nicht einfach, aber uns ist jetzt ein erster Durchbruch gelungen. Ich sehe mit Genugtuung, dass wir einen fairen Deal mit dem Vereinigten Königreich erzielt haben. Wenn sich die 27 Mitgliedstaaten unserer Bewertung anschließen, ist der Weg frei, damit die Europäische Kommission und unser Chefunterhändler Michel Barnier sofort die zweite Phase der Verhandlungen in Angriff nehmen können“, sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nach einem Frühstück mit Premierministerin Theresa May in Brüssel. Jetzt ist der Europäische Rat (Artikel 50) am Zug: Er muss am 15. Dezember 2017 entscheiden, ob ausreichende Fortschritte erzielt worden sind, damit die zweite Verhandlungsphase beginnen kann. Ratspräsident Donald Tusk legte den Staats- und Regierungschefs umgehend seinen Entwurf der Leitlinien für die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen vor.
Die Bewertung der Kommission beruht auf einem Gemeinsamen Bericht der Unterhändler der Kommission und der britischen Regierung, der am Freitagvon Premierministerin Theresa May bei einem Treffen mit Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gebilligt wurde.
Nach Überzeugung der Kommission sind in allen drei Bereichen, die in den Leitlinien des Europäischen Rates vom 29. April 2017 als wesentlich genannt wurden, ausreichende Fortschritte erzielt worden: bei den Rechten der Bürgerinnen und Bürger, beim Dialog über Irland/Nordirland und bei der finanziellen Einigung. Der Unterhändler der Kommission hat sichergestellt, dass die Lebensentscheidungen der im Vereinigten Königreich lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürger respektiert werden. Auch nach dem Brexit werden im Vereinigten Königreich lebende EU-Bürger und in der EU-27 lebende Briten ihre heutigen Rechte unverändert behalten. Die Kommission hat auch durchgesetzt, dass die im Vereinigten Königreich lebenden EU-Bürger keine teuren und komplizierten Verwaltungsverfahren auf sich nehmen müssen.
Was die finanzielle Seite angeht, ist das Vereinigte Königreich damit einverstanden, dass die von der EU-28 eingegangenen Verpflichtungen auch von der EU-28 erfüllt werden müssen – und dies schließt das Vereinigte Königreich ein.
Bei der Grenze zwischen Irland und Nordirland erkennt das Vereinigte Königreich die besondere Lage der Insel Irland an und hat weitreichende Zusagen gemacht, um eine harte Grenze zu vermeiden.
Genaueres zur Bewertung der Kommission enthält deren Mitteilung über den Stand der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich.
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte weiter: „Da das Europäische Parlament den abschließenden Austrittsvertrag ratifizieren muss, werde ich das Europäische Parlament weiterhin sehr eng in den gesamten Prozess einbinden.“
Der Chefunterhändler der Kommission, Michel Barnier, erklärte: „Grundlage für die Bewertung der Kommission sind die realen, echten Fortschritte bei allen unseren drei Prioritäten. Wenn wir uns hierauf verständigen und einen Schlussstrich unter die Vergangenheit ziehen, können wir den Blick nun nach vorn richten und voller Vertrauen und Zuversicht über unsere künftigen Beziehungen reden.“
Nächste Schritte
Gelangt der Europäische Rat (Artikel 50) zu dem Schluss, dass ausreichende Fortschritte erzielt worden sind, können die Unterhändler der Europäischen Kommission und der britischen Regierung damit beginnen, auf Basis eines gemeinsamen Berichts und der Verhandlungsergebnisse bei anderen Brexitfragen ein Austrittsabkommen nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union auszuarbeiten. Gemäß den Leitlinien vom 29. April 2017 und sobald die Mitgliedstaaten der Kommissionsbewertung zugestimmt haben, kann die Kommission sofort dazu übergehen, etwaige Übergangsregelungen auszuarbeiten und Sondierungsgespräche über die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich aufzunehmen. (Europäische Komission)
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