Brandenburg: Feuerbrandsituation unter Beobachtung

Der Pflanzenschutzdienst beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) informiert zur diesjährigen Feuerbrandsituation. Wie in den vergangenen Jahren wurde der Erreger "Erwinia amylovora" auch 2014 in Brandenburg festgestellt.

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Der Pflanzenschutzdienst beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) informiert zur diesjährigen Feuerbrandsituation. Wie in den vergangenen Jahren wurde der Erreger „Erwinia amylovora“ auch 2014 in Brandenburg festgestellt. Die derzeitige Wetterlage, schwülwarm mit einem regenreichen Juni, unterstützt die mögliche Ausbreitung der Feuerbrandkrankheit, die durch ein Bakterium übertragen wird. Die Übertragung kann durch Insekten, Vögel und Kleinsäuger forciert werden. Auch bei Verletzungen von Blättern und Früchten bei Starkregen und Hagel kann das Bakterium bei feuchter Witterung in die Pflanzen eindringen und bis zum vollständigen Absterben führen.

Wirtspflanzen sind Apfel, Birne, Rot- und Weißdorn, Zierquitte, Felsenbirne, Quitte, Mispel und Feuerdorn. Symptome der Feuerbrandkrankheit sind an folgenden Merkmalen zu erkennen: krückstockartige Verkrümmung von Trieben, bräunliche Verfärbung von Blättern von der Blattmitte aus, schwarze Blüten und Früchte, , Austritt von Schleimtropfen an den Früchten. Oft sieht die Pflanze wie verbrannt aus (daher der Name „Feuerbrand“).

Wie in den letzten Jahren tritt der Erreger verstärkt in Frankfurt (Oder) und Umgebung auf, ansonsten vereinzelt punktuell auch im Land Brandenburg.

Die Feuerbrandkrankheit gehört zu den meldepflichtigen Pflanzenkrankheiten, da er nur schwer bzw. nicht zu bekämpfen ist. Pflanzenschutzmittel sind für diesen Zweck nicht zugelassen. Daher ist die Ausbreitung des Erregers unbedingt zu verhindern. Das erfolgt bei geringem Befall durch einen starken Rückschnitt bis tief ins gesunde Holz. Bei starkem Befall muss der Baum gerodet werden. Die Schnitt- und Rodungsarbeiten müssen bei trockenen Witterungsbedingungen erfolgen. Das Laub muss trocken sein. Verwendetes Werkzeug ist danach zu desinfizieren, andernfalls kann es zur Verbreitung des Bakteriums führen. Geeignet ist 70 prozentiger Alkohol oder das Abflammen.

Wichtig ist auch die sofortige Vernichtung des befallenen Materials. Den höchsten Schutz bietet die umgehende Verbrennung vor Ort. Kleinstmengen können auch gut verpackt in Plastiktüten im Hausmüll entsorgt werden.

Jeder Besitzer von Apfel- und Birnenbäumen oder anderer Wirtspflanzen kann zum Schutz der eigenen sowie der Bäume und Sträucher in seiner Umgebung beitragen, indem Verdachtsfälle an den Pflanzenschutzdienst Brandenburg gemeldet und die beschriebenen Vorsichtmaßnahmen eingehalten werden. (mil.bra) 

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