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BOG: Förderung von Frostschutzberegnungsanlagen in die GAK aufgenommen
Speziell für den Sonderkulturbereich wurde im Förderbereich II bei der Förderung von landwirtschaftlichen Unternehmen im Bereich der einzelbetrieblichen Förderung unter dem Agrarinvestitionsförderprogramm die Investition in Frostschutzberegnungsanlagen ausschließlich für den Sonderkulturanbau aufgenommen. Dies, so der Bundesausschuss Obst und Gemüse, ist nunmehr der erste Baustein für die Risikomaßnahmen, die der BOG in seinem Forderungskatalog hat. Nunmehr gilt es, weiterhin mit Nachdruck dafür einzutreten, dass Mehrgefahrenversicherungen im Sonderkulturbereich ebenso förderfähig werden, wie auch die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage erfolgt.
Darüber hinaus hat sich der PLANAK auf dieser Sitzung darüber verständigt, die zusätzlichen finanziellen Mittel in Höhe von 150 Mio. Euro im Bundesagrarhaushalt 2019 für die 10 Fördermaßnahmen im GAK Förderbereich I Integrierte ländliche Entwicklung zu verausgaben. Damit werden in der regulären GAK und im GAK-Sonderrahmenplan die gleichen Maßnahmen gefördert und die Mittel für den Sonderrahmenplan können erst dann in Anspruch genommen werden, wenn in dem regulären GAK-Förderbereich I ein Bund-Länder-Förderbetrag von insgesamt 215 Mio. Euro überschritten wird. Dieser Betrag entspricht dem fünfjährigen Mittel der GAK-Ausgaben für diese Maßnahmen des Förderbereichs I. Im Förderbereich I können Maßnahmen zu integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten, Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden, für das Regionalmanagement, für die Dorfentwicklung, für den ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, zur Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes, für die Breitbandversorgung ländlicher Räume, für Kleinunternehmen der Grundversorgung, für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und für das Regionalbudget gefördert werden.
Da nunmehr die Frostschutzberegnungsanlagen für den Sonderkulturbereich in die GAK-Maßnahmen aufgenommen worden, obliegt es nun den Bundesländern, in ihren regionalen Förderungskonzepten ebenfalls die Förderung der Forstschutzberegnungsanlagen aufzunehmen. (Quelle: BOG)
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