BLE: Förderaufruf für Pflanzenschutzprojekte im Gartenbau

Das Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fördert nicht-chemischen Pflanzenschutz im Gartenbau.

Wie können Pflanzen z.B. vor Blattläusen geschützt werden? Das BLE fördert nicht-chemische Projekte. Bild: GABOT.

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Bis zum 4. Dezember 2019 können innovative Projektideen zum Pflanzenschutz im Gartenbau bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Mit der aktuellen Bekanntmachung „Innovationen für einen nicht-chemischen Pflanzenschutz im Gartenbau“ fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium Forschungseinrichtungen und Unternehmen auf, sich an dem Förderaufruf mit innovativen und praxisorientierten Lösungen zu beteiligen.

Mit der aktuellen Bekanntmachung „Innovationen für einen nicht-chemischen Pflanzenschutz im Gartenbau“ unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die BLE als Projektträger die Förderung von Forschung und Entwicklung im gartenbaulichen Sektor. Ziel der Förderinitiative ist es, neue Pflanzenschutzverfahren erfolgreich in die gartenbauliche Praxis einzuführen. Es gilt Verfahren und Maßnahmen zu entwickeln und zu erproben, die sowohl im konventionellen als auch im ökologischen Gartenbau Anwendung finden.

Alternative Pflanzenschutzverfahren und -strategien im Fokus

Zu fördernde Themenbereiche sind beispielsweise die Weiterentwicklung praxistauglicher Diagnose-, Monitoring- und Prognosesysteme, die Entwicklung neuer Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko und Pflanzenstärkungsmittel, der Einsatz biologischer und biotechnologischer Pflanzenschutzverfahren und die Bereitstellung neuer Strategien zur Risikominderung im Pflanzenschutz.

Die Bekanntmachung umfasst pflanzliche Kulturen im geschützten Anbau sowie Freilandanbau aus den Bereichen Obstbau, Baumschule, Gemüsebau, Stauden und Zierpflanzen sowie Pflanzen zur Verwendung auf Flächen für das öffentliche Grün. Der Schwerpunkt der aktuellen Bekanntmachung liegt in der Förderung von Innovationen. Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen den Zielen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) entsprechen und einen umweltschonenden und zukunftsträchtigen Pflanzenschutz vorantreiben.

Die Förderung erfolgt über zwei Module. In Modul A (Innovationsprogramm des BMEL) stehen die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen sowie die Anwendungs-und Marktorientierung im Vordergrund. Die Förderung zielt auf einen umweltschonenden und fortschrittlichen Pflanzenschutz im Gartenbau ab und soll zur Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Gartenbausektors beitragen. Die Entwicklung und Verbesserung von neuen Strategien für den Pflanzenschutz im ökologischen Gartenbau sowie andere Formen nachhaltiger Landbewirtschaftung werden dem Modul B (BMEL-Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft) zugeordnet. Förderfähig sind neben dem vorgenannten Schwerpunkt auch grundlagen- und entwicklungsorientierte Forschungsprojekte sowie insbesondere praxisorientierte Projektansätze mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für die Anwendung von nicht-chemischen Pflanzenschutz im Gartenbau zu verbessern.

Forschungsverbünde mit modellhaftem Charakter oder Bewerber, die sich einen effizienten Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in gärtnerische Betriebe zur Aufgabe machen wollen, sind ausdrücklich aufgerufen, innovative Projektideen einzureichen. Das Einreichen von Projektskizzen ist bis zum 04. Dezember 2019 möglich. (BLE)

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