BGL: "Verantwortung für lebenswerte, grün-blaue Städte!"

"Es sind gute Nachrichten, dass es CDU/CSU und SPD gelungen ist, sich auf ein Regierungsprogramm zu verständigen und damit die Weichen für eine rasche Regierungsbildung zu stellen!" begrüßt Thomas Banzhaf, Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) den Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung. Zentrale Forderungen des BGL seien aufgegriffen worden.

GL-Präsident Thomas Banzhaf. Bild: Rottenkolber/BGL.

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„Ich freue mich, dass die Stärkung der grünen und blauen Infrastruktur an verschiedenen Stellen explizit im Koalitionsvertrag verankert wurde. Dafür haben wir als Verband gekämpft. Damit wird sehr deutlich, dass die Klimaanpassung gerade in den Städten weiter hohe Priorität haben muss. Der Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung sowie die Fortführung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz bilden eine wichtige Grundlage für klimagerechte Kommunen,“ kommentiert BGL-Präsident Thomas Banzhaf.

Aus dem noch zum Ende der 20. Legislaturperiode beschlossenen Sondervermögen werden auch diese Programme umfassende Mittel erhalten. Mit den nun im Koalitionsvertrag vereinbarten Programmen würden zentrale BGL-Forderungen nach umfassenden und bürokratiearmen Grünförderungen aufgegriffen, so Banzhaf.

Dass außerdem für die Sanierung kommunaler Sportstätten eine Milliarde Euro vorgesehen ist, sei ein starkes Signal für die Dringlichkeit längst überfälliger Modernisierung in diesem Bereich. Auch die schrittweise Verdoppelung der Städtebauförderung begrüßt der BGL-Präsident uneingeschränkt: „Grün ist Fördervoraussetzung im Rahmen der Städtebauförderung. Damit sind gute Rahmenbedingungen für die Klimaanpassung in den Kommunen gegeben.”

Der Koalitionsvertrag enthalte weitere richtige und wichtige Vorhaben zu Investitionen in die Infrastruktur, zur Förderung des Mittelstandes durch entschlossenen Bürokratieabbau, zu steuerlichen Anreizen und der Erleichterung der Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften, so der BGL-Präsident.

Kritisch sieht der BGL die Aussage des Koalitionsvertrags, ein Mindestlohn von 15 Euro sei in 2026 erreichbar. Dies untergräbt aus BGL-Sicht die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission und ist als ein weiterer Angriff auf die Tarifautonomie zu werten.

Auch das angekündigte Bundestariftreuegesetz sieht der BGL mit Sorge: Denn es droht die Tarifautonomie und damit die Freiwilligkeit der Tarifbindung auszuhebeln. Dieses Gesetz führt nicht nur zu erheblichen Abgrenzungsproblemen zu anderen Tarifverträgen (wie z. B. dem Bauhauptgewerbe), sondern auch zu einer weiteren, erheblichen bürokratischen Belastung in Ausschreibungsverfahren.

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