Befreiung von der Zuzahlung jetzt beantragen

Wie schon in der Vergangenheit können sich die Versicherten der Krankenkasse für den Gartenbau auch für 2009 von den Zuzahlungen befreien lassen.

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Für bestimmte medizinische Leistungen haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Zuzahlungen aus der eigenen Tasche zu leisten. Wie schon in der Vergangenheit können sich die Versicherten der Krankenkasse für den Gartenbau auch für 2009 von den Zuzahlungen befreien lassen. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Für die Zuzahlungen gelten individuelle jährliche Höchstbeträge, die so genannten Belastungsgrenzen. Diese betragen zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken ein Prozent. Maximal diesen Betrag müssen die Versicherten selbst tragen.

Wer heute aber schon weiß, dass er seine persönliche Belastungsgrenze im nächsten Jahr aller Voraussicht nach überschreiten wird, für den macht die Befreiung von der Zuzahlung Sinn. Hierauf weist die Krankenkasse für den Gartenbau, Kassel, hin.

Wie etwa für Gärtnermeister Franz P. aus M. Er leidet seit Jahren an der Zuckerkrankheit und fällt unter die Chronikerregelung. Als Verheirateter mit zwei familienversicherten Kindern und Bruttoeinnahmen von 30.000 Euro im Jahr beträgt seine individuelle Belastungsgrenze 182,31 Euro. Regelmäßige Arztbesuche und die Verschreibung des lebensnotwendigen Insulins führten dazu, dass seine Belastungsgrenze in diesem Jahr bereits im Juli überschritten war. Auch in 2009 wird sich diese Situation voraussichtlich nicht ändern. Für Franz P. ist es daher sinnvoll, einen Befreiungsantrag zu stellen.

Bei Antragstellung ermittelt die Krankenkasse für den Gartenbau die Höhe der individuellen Belastungsgrenze. Dieser Betrag muss dann vom Versicherten im Voraus bei der Kasse eingezahlt werden. Im Gegenzug erhält dieser einen Befreiungsausweis, der dann nur noch beim Arzt oder in der Apotheke vorzulegen ist, um die Leistungen zuzahlungsfrei zu erhalten. Versicherte, die sich noch vor Jahreswechsel für die Befreiung entscheiden, erhalten von der Krankenkasse für den Gartenbau für das gesamte Kalenderjahr 2009 einen Befreiungsausweis.

Der Befreiungsantrag kann unter www.gartenbau.lsv.de heruntergeladen oder telefonisch bei der Krankenkasse unter 0561 9280 angefordert werden. (GB-BG)

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