BEE: Zügiger Erneuerbare-Energien-Ausbau für Kohleausstieg

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hält den vorgelegten Referentenentwurf zur Strukturstärkung für Kohleregionen für unzureichend.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. wurde 1991 als gemeinsame Interessenvertretung der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland gegründet. Bild: BEE.

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Der BEE hält den vorgelegten Referentenentwurf zur Strukturstärkung für Kohleregionen für unzureichend. „Wir erwarten, dass auch die weiteren gesetzlichen Regelungen zum Kohleausstieg und zum stärkeren Ausbau Erneuerbarer Energien nun zeitnah kommen. Nach eineinhalb Jahren Amtszeit der Großen Koalition fehlen noch immer die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das 65% Ökostrom-Ziel bis 2030, die auch die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung bereits vor acht Monaten eingefordert hat“, sagt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie.

Aus Sicht des BEE ist es wichtig, dass die Vergabe der Strukturmittel mit dem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien verbunden wird, um Innovation und Klimaschutz im Land voranzubringen. Unter Klimaschutzgesichtspunkten wäre ohnehin ein deutlich schnellerer Kohleausstieg als bis 2038 notwendig. „Die Mögllichkeiten dafür sind mit den Erneuerbaren sowie Speichertechnologien gegeben.“

Die Kommission habe richtigerweise im Kontext des Kohleausstiegs auf den Ausbau Erneuerbarer Energien bis zu einem Anteil von 65% bis 2030 als entscheidende Prämisse hingewiesen. Der BEE hält es daher für dringend erforderlich, die 65% Zielsetzung in die Zielrichtung des Strukturförderungsgesetzes zu übernehmen und zeitnah im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes festzuschreiben. Peter: „Das Ende der Verstromung der Kohle erfordert den zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Diese Verknüpfung fehlt im Gesetz ebenso wie der Aspekt, dass spätere Rechtsänderungen - beispielsweise des Umwelt- und Planungsrechts - das erzielte Ergebnis der Kommission nicht gefährden oder unterlaufen. Auch das war eine berechtigte Forderung der Kommission.“ Dazu zählten auch Regelungen, die den Erneuerbaren-Ausbau blockieren oder behindern.

Für die Strukturentwicklung in den Regionen sei die umfassende Nutzung Erneuerbarer Energien von großer Bedeutung, daher sollten entsprechend die Flächen bereitgestellt werden. Das ist auch für den Klimaschutz wichtig, zumal die Zielerreichung für Deutschland ohnehin zu einer immer größeren Herausforderung wird. „Jetzt schnell die Klimaschutzambitionen zu verstärken, ist das Gebot der Stunde“, so Peter. „Es braucht klare Maßstäbe, um das 65% Ziel zu erreichen.“ Im Rahmen des Strukturförderungsgesetz geförderte Maßnahmen sollten deshalb nicht auf die Ausbaukorridore angerechnet werden. Parallel gelte es, die Ausbaukorridore deutlich nach oben anzupassen. Die Maßnahmenförderung sollte insbesondere genutzt werden, um innovative Projekte bei den Erneuerbaren Energien voran zu bringen. Hierzu gehöre auch die Verbindung mit Speichern und Power-to-X-Anlagen. (BEE)

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