BEE: Prozessverbesserungen beschleunigen Netzausbau

Das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG) sieht aus Sicht des BEE zahlreiche Prozessverbesserungen und -beschleunigungen im Bereich des Netzausbaus für die Energiewende vor.

Das Ziel des BEE: 100% Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Bild: BEE.

Anzeige

„Es wird die Planung und Realisierung von Netzausbauvorhaben tatsächlich beschleunigen“, kommentiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), das NABEG, das jetzt dem Bundestag zum Beschluss vorliegt. Einzelne Verfahrensschritte im Planungs- und Planfeststellungsprozess können nach dem NABEG zeitlich überlappend durchgeführt werden, wobei die Beteiligung von Anwohnern weiterhin gesichert bleibe. Zudem können mit vereinfachten und beschleunigten Verfahren sowohl notwendige Netzausbauvorhaben als auch die verbesserte Nutzung von Bestandstrassen zügiger auf den Weg gebracht werden. Das erhöhe die Transportkapazität im Netz. Zudem sei es Netzbetreibern nun stärker als bisher möglich, vorausschauend zu planen. Sehr zu begrüßen sei auch die Möglichkeit, bei Netzausbauvorhaben zusätzliche Leerrohre für die Zukunft vorzusehen, ergänzt Peter. Dadurch könne das Netz zukünftig schnell und kosteneffizient an einen wachsenden Transportbedarf angepasst werden. Auch die Offshore-Anbindungsleitungen für die Erschließung von Testfeldern für Windenergie auf See, die in den Netzentwicklungsplan aufgenommen werden sollen, sei sinnvoll.

Der BEE begrüßt, dass mit dem NABEG nun eine Schwäche des Energiesammelgesetzes korrigiert wurde. „Das NABEG stellt klar, dass in allen Ausschreibungen für Windenergie an Land bis zum 01. Juni 2020, also auch für in den Sonderausschreibungen teilnehmende Bürgerenergie-Projekte, eine BImSchG-Genehmigung benötigt wird. Zusätzlich wird im NABEG die ebenfalls im Rahmen des Energiesammelgesetz diskutierten, aber nicht beschlossenen neuen Regelungen zu Redispatch und Einspeisemanagement auf den Weg gebracht, die am 1. Oktober 2021 in Kraft treten werden,“ betont Peter. Zu begrüßen sei auch, dass der bilanzielle und finanzielle Ausgleich von Erzeugungsanpassungen erhalten geblieben sei. „Dies ist eine wichtige Verbesserung gegenüber dem heutigen Einspeisemanagement.“

Andere Aspekte seien jedoch problematisch, zum Beispiel die immer noch vorhandene Ungleichbehandlung von Erneuerbaren und konventionellen Anlagen bei der Entschädigung von Redispatch-Maßnahmen. Es sei fraglich, ob diese Benachteiligung Erneuerbarer Energien kompatibel zur eben beschlossenen EU-Strommarktverordnung ist. Zudem bedürfen maßgebliche Parameter noch einer konkreten Ausgestaltung. „Im neuen Redispatch-Regime muss der Einspeisungsvorrang für Erneuerbare Energien gewährleistet bleiben. Wie auch schon in der BEE-Stellungnahme zum Gesetzentwurf empfehlen wir, einen geordneten und transparenten Prozess vorzusehen, um bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln die Parameter für den Einbezug der Erneuerbaren Energien im Redispatch festzulegen.“

Peter mahnt zudem an: „Prozessbeschleunigungen sind nicht nur beim Netzausbau nötig, sondern auch beim Ausbau von Erneuerbaren Energien sowie bei Speichern. Es ist jetzt Zeit, das Erneuerbare-Energien-Ziel von 65% für das Jahr 2030 festzuschreiben und die Geschwindigkeit der Genehmigungsprozesse für Erneuerbare Energien zu erhöhen.“ Zudem müssen auch die Rahmenbedingungen für Speicher verbessert werden. (BEE)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.