bdla: "Urbane Gebiete" zur Entwicklung nutzungsgemischter Quartiere

In die Baunutzungsverordnung eingeführt wurde mit Wirkung ab dem 13. Mai 2017 die neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete".

Die neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ wurde mit Wirkung ab dem 13. Mai 2017 in die Baunutzungsverordnung eingefügt.

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Die neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ wurde mit Wirkung ab dem 13. Mai 2017 in die Baunutzungsverordnung eingefügt. Laut Mustereinführungserlass der Bauministerkonferenz erlaubt die neue Gebietskategorie „eine im Vergleich zum Mischgebiet breiter angelegte Nutzungsmischung (…). Damit soll auch Verkehr vermieden bzw. reduziert und die Entstehung eines lebendigen öffentlichen Raums gefördert werden.“

Am 6. und 7. April 2018 traf sich der bdla-Arbeitskreis Städtebau und Freiraumplanung in München. Im Mittelpunkt des Treffens, das von Prof. Ulrike Böhm, bbzl böhm benfer zahiri - Büro für Landschaftsarchitektur und Städtebau, geleitet wurde, stand die Frage, wie und unter welchen Voraussetzungen hoch verdichtete Stadtquartiere vor dem Hintergrund der neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ (MU) zu entwickeln sind.

Grundsätzlich positiv bewertet wird die Intention des Verordnungsgebers, mit der Einführung der neuen Gebietskategorie kompakte nutzungsgemischte Quartiere zu entwickeln, die gut mittels umweltfreundlicher Verkehrsmittel wie Bus, Bahn und Fahrrad erschlossen werden können. Sie ermöglichen kurze Wege zwischen Wohnen, Arbeiten, Nahversorgung und Freizeitangeboten. Begrüßt wird vom bdla auch die Absicht, dadurch die Innenentwicklung zu stärken, denn: Zusätzlicher Wohnraum wird derzeit in vielen Großstädten benötigt. Er sollte vor allem innerhalb der Stadtgrenzen geschaffen werden, anstatt der Suburbanisierung weiter Vorschub zu leisten.

Urbane Gebiete mit Geschossflächenzahlen bis maximal 3,0 entsprechen der baulichen Dichte gründerzeitlichen Wohnquartieren, die sich zwar allgemein hoher Beliebtheit erfreuen, aber oft auch problematische Wohnqualitäten mit dunklen Wohnungen und unzureichender Freiraumversorgung aufweisen. Will man Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen, fordert der bdla daher, die Entwicklung Urbaner Gebiete an Qualitätskriterien zu knüpfen. Hierzu wurde vom Arbeitskreis ein Positionspapier mit Handlungsempfehlungen entwickelt.

Wesentliche Forderung ist die baufeldübergreifende Planung und Gestaltung stets mit dem Ziel, hohe Wohn- und Freiraumqualitäten zu schaffen - auch im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel. Wichtiges Instrument hierfür ist die Erstellung integrierter Entwicklungskonzepte, sowohl auf Ebene des Quartiers wie auch darüber hinaus. Um im Ergebnis höchstmögliche Vielfalt, Lebendigkeit und Lebensqualität im Quartier zu erreichen, sind nicht nur (frei)räumliche Belange zu analysieren, sondern u.a. auch wirtschaftliche, soziale, und demografische. Für die Umsetzung auf Baufeldebene sind qualifizierte Freiflächengestaltungspläne unerlässlich. (Quelle: bdla)

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