- Startseite
- Baumschutz: Kein automatischer Vorrang v...
Baumschutz: Kein automatischer Vorrang von Photovoltaikanlagen
Der § 2 des Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EWG) von 2023 bezieht sich nur auf Photovoltaikanlagen und regelt keinen automatischen und absoluten Vorrang der erneuerbaren Energien gegenüber dem Baumschutz. Beide dienen dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Art. 20 a GG. Ein Anspruch auf Rückschnitt/Fällung von geschützten Bäumen zwecks effizienter Nutzung einer Photovoltaikanlage setzt stets eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls voraus. Den Schutz der Baumpflegenden bei ihrer Arbeit trug Carsten Beinhoff von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) den knapp 70 Teilnehmenden anhand von eindrücklichen Bildern von Unfällen vor.
Perspektiven für eine staatlich anerkannte Fortbildung für Baumpflegende zeigte Andreas Schulz, stellvertretender FvB-Vorsitzender auf. Der fehlende Ausbildungsberuf Baumpflege und die hohe Nachfrage nach kompetenten Baumpflegenden hat zu einer Diskussion über eine mögliche Einrichtung „eines Baumspezialisten/einer Baumspezialistin“ im Rahmen der ersten Fortbildungsstufe geführt. Durch die Einführung des Baumspezialisten/ der Baumspezialistin ermöglicht es u.a. den zahlreichen Quereinsteigern in der Branche, einen staatlich anerkannten Abschluss zu erlangen. Schulz rief die Baumpflegenden dazu auf, sich stärker als ehrenamtliche Prüfer des Berufstandes zu engagieren.
Die Fachverbandstagung 2025 findet vom 29. – 31. August in Grünberg statt. (ZVG/FvB)
Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.