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Ausschreibung: Deutscher Innovationspreis Gartenbau 2019
Bewerben kann sich jedes Unternehmen aus dem Gemüsebau, dem Obstbau, der Baumschule und dem Zierpflanzenbau sowie den vorgelagerten Bereichen, das Gartenbauprodukte herstellt oder damit handelt, Hersteller von Produkten und Zubehör sowie andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören. Es sollte sich um eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art handeln, um beispielhafte Kooperationen und Unternehmenskonzepte oder auch um eine Kombination aus diesen Merkmalen.
Der Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird von einer Bewer- tungskommission in den Kategorien Pflanzen, Technik, Kooperation/Betriebsorganisation/Unternehmenskonzepte vergeben. Die Höhe des Geldbetrages richtet sich nach dem Innovationswert der Bewerbung. Jeder Preisträger erhält maximal 7.500 Euro.
Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter www.bmel.de im Bereich „starke Landwirtschaft“ in der Rubrik Pflanzenbau unter „Gartenbau“ verfügbar oder können direkt beim Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) angefragt werden.
Einsendeschluss ist der 15. März 2019
Senden Sie Ihre Bewerbung bitte an das KTBL in der Bartningstraße 49 in 64289 Darmstadt oder per E-Mail an gartenbau@ktbl.de.
Neben der ausgefüllten Kurzdarstellung sollte ihre Bewerbung auch eine ausführliche Beschreibung und Erläuterung der Innovation enthalten (z. B. technische Beschreibungen oder Kulturbeschreibungen). Foto- oder Filmmaterial können Sie ebenso mit einschicken wie auch erstelltes Werbematerial.
Bewertungskriterien sind:
* Innovative Qualität
* Bedeutung der Innovation innerhalb der Gartenbauwirtschaft
* praktische Anwendung
* Marktchancen
* Modellcharakter für andere Betriebe
Die eingegangenen Bewerbungen werden von der Bewertungskommission beurteilt. Die Entscheidung dieser Kommission ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preisträger werden durch die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft oder ihrem Vertreter im Amt ausgezeichnet.
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