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Haushalt 2025: Geringfügige Einsparungen im Agraretat
Damit schrumpfen die geplanten Ausgaben im Einzelplan 10 nur geringfügig: Im aktuellen Haushaltsjahr 2024 sind Ausgaben in Höhe von 6,93 Mrd. Euro geplant. Im Einzelplan 10 wird mit Einnahmen von 99,75 Mio. Euro gerechnet (2024: 101,57 Mio. Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich bis zum Jahr 2028 auf 1,83 Mrd. Euro.
Die Landwirtschaftliche Sozialpolitik umfasst im Etatentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Ausgaben von 4,1 Mrd. Euro (2024: 4,11 Mrd. Euro). Davon entfallen 2,4 Mrd. Euro auf die Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte (2024: 2,44 Mrd. Euro) und 1,56 Mrd. Euro (2024: 1,52 Mrd. Euro) auf die Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte.
Die Ausgaben für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Ernährung betragen laut Entwurf 193,33 Mio. Euro (2024: 191,5 Mio. Euro). An der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) beteiligt sich der Bund dem Entwurf zufolge mit 907 Mio. Euro - dem gleichen Betrag wie 2024.
Die Ausgaben für Marktordnung und Maßnahmen der Notfallvorsorge werden mit 268,95 Mio. Euro beziffert (2024: 214,03 Mio. Euro), die Ausgaben für „Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation“ mit 374,91 Mio. Euro (2024: 397,99 Mio. Euro) und für „internationale Maßnahmen“ sieht der Entwurf 68,7 Mio. Euro vor (2024: 80,5 Mio. Euro). Zu Letzterem zählen unter anderem die Beiträge an nationale und internationale Organisationen in Höhe von 30,83 Mio. Euro (2024: 31,47 Mio. Euro). Für die Förderung des Umbaus der Tierhaltung sind 200 Mio. Euro eingestellt - 50 Mio. Euro mehr als 2024.
Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für 2025 Ausgaben in Höhe von 488,67 Mrd. Euro vor (2024: 488,88 Mrd. Euro). Als Investitionen sind 81,01 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 70,82 Mrd. Euro). Die Neuverschuldung soll bei 51,3 Mrd. Euro liegen und damit unter der laut Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme. (hib/HAU)

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