BVL: Einschränkung der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Sedim 120

Das Pflanzenschutzmittels Sedim 120 mit dem Wirkstoff Clethodim ist in der Anwendung beschränkt worden.

Das BVL hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Sedim 120 eingeschränkt. Bild: GABOT.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 24. Juli 2025 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Sedim 120 (Zul.-Nr.: 00B189-00) mit dem Wirkstoff Clethodim hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendungen eingeschränkt:

Anwendungsnummer Kultur Schadorganismus ALT Schadorganismus NEU
00B189-00/00-012, 00B189-00/00-013 Erdbeere Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide
00B189-00/00-004 Kartoffel Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide
00B189-00/00-010 Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide
00B189-00/00-006 Möhre Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide
00B189-00/00-008 Speisezwiebel Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide
00B189-00/00-003 Winterraps Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide
00B189-00/00-001 Zuckerrübe Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide

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