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Bundestag: Regierung verteidigt Mindestlohn
Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 seien eine Vielzahl von Studien durchgeführt worden, die die Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns untersucht haben. In der Gesamtbetrachtung hätten diese Studien keinen oder keinen wesentlichen Effekt auf die Beschäftigung nachweisen können, so die Regierung. Zwar bestehe kein direkter Zusammenhang zwischen statistischem Niedriglohn und gesetzlichem Mindestlohn. Allerdings habe der Mindestlohn zu einer Kompression der Lohnstruktur unterhalb der Niedriglohnschwelle geführt und das „Ausfransen“ der Löhne nach unten gebremst. „Ein besonders starker Rückgang des Niedriglohnanteils seit 2022 ist neben einer veränderten Lohnpolitik der Gewerkschaften vor allem auf die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 zurückzuführen“, heißt es in der Antwort. (hib/CHE)

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